- Tauschbörsen im Internet
D16/35116
-
Musik heruntergeladen?
Film heruntergeladen?
Abmahnung erhalten – was nun?
Sie haben eine Abmahnung erhalten und wissen nun nicht wie zu reagieren ist?
Bereits seit mehreren Jahren werden wegen Musik-Downloads oder wegen
Film-Downloads über Filesharing unter Verwendung eines Peer-to-Peer-Netzwerks, wie z.B.
von verschiedenen Anwaltskanzleien wie beispielsweise
- der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe aus Linden,
- der Kanzlei Fareds aus Hamburg,
- der Kanzlei Negele Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg,
- der Kanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe/Frankfurt,
- der Kanzlei Rasch aus Hamburg,
- der Kanzlei Schalast & Partner aus Frankfurt,
- der Kanzlei U+C nunmehr Urmann & Collegen aus Regensburg,
- der Kanzlei Waldorf aus München
- im
Auftrag der Rechteinhaber wie z. B. Sony Music, EMI Music,
Warner, Universal, Mig Film, DigiProtect, Bushido Abmahnungen
verschickt Dabei trifft es den Abgemahnten, also Sie, oft gleich
mehrfach, weil ja nicht nur eine Datei aus dem Internet heruntergeladen
wurde.
Die Anzahl dieser Abmahnungen steigt aus unserer Sicht auch im Saarland stetig an.
In der Regel wird der Abgemahnte – also SIE- zur Abgabe einer
Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines sehr hohen
pauschalierten Schadensersatz von mehreren Hundert Euro aufgefordert.
Diese Aufforderung ist mit sehr kurzen Fristen – in der Regel 5-7
Tage- verbunden.
Unser Rat:
Ruhe bewahren und Handeln(!)
Die Abmahnung auf keinen Fall ignorieren und darauf hoffen, dass nichts
weiter passiert oder die Briefe sogar wegwerfen. Hiervor kann nur
gewarnt werden, da in diesem Fall das Risiko besteht, dass von der
Gegenseite ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren
eingeleitet wird mit erheblichen finanziellen Nachteilen.
Suchen Sie rechtzeitig vor Fristablauf einen auf solche Fälle
spezialisierten Anwalt auf und lassen Sie sich beraten. Sprechen Sie
auch offen die Vergütungsfrage zu Beginn der Beratung an. Falls
Sie durch uns eine Beratung wünschen, rufen Sie uns unter der
06894/3272 an und vereinbaren einen kurzfristen Termin unter Hinweis
auf die Ihnen gesetzte Frist.
Fehler vermeiden!
In der Regel sollte die Ihnen übersandte
Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterschrieben werden,
bevor nicht eine anwaltliche Beratung erfolgt ist. Ihre Unterschrift
könnte zu erheblichen Nachteilen führen.
Durch uns wird überprüft, ob und – wenn ja - wie die
Unterlassungserklärung abzugeben ist und vor allem ob ein
Schadensersatz tatsächlich zu zahlen ist.
Auf diese Weise können Sie sich erhebliche Kosten sparen.
Auch bei anderen Abmahnungen wie z. B. Markenverletzungen
in ebay, Abmahnungen wegen fehlerhaftem Impressum, unlauterem
Wettbewerb, Zustellung von einstweiligen Verfügungen,
Unterlassungsklagen usw. stehen wir Ihnen gerne, jederzeit und vorallem
kurzfristig zur Verfügung. Weisen Sie bitte stets auf die laufende
Frist hin.
Ihr Team im Kampf gegen unberechtigte Abmahnungen
RA Dr. Udo Michalsky RA Dr. Frank Lauterbach Birgit Dier
|