Rechtsanwalt Matthias Bayer wird seit 2002 regelmäßig gerichtlich zum Insolvenzverwalter bestellt, übernimmt in Restrukturierungsfällen Managementaufgaben und tritt vorinsolvenzlich in Sachwalter- und bei Eigenverwaltungen in Organstellungen ein.
Daneben berät er Unternehmen in der Krise, Geschäftsführer, Gesellschafter, Banken, Krankenkassen, Lieferanten etc. wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Neben allen mit der Unternehmenskrise zusammenhängenden Themen beschäftigt er sich regelmäßig mit komplexen Unternehmens(ver)käufen.