Rechtsanwalt Matthias Bayer wird seit 2002 regelmäßig gerichtlich zum Insolvenzverwalter bestellt, übernimmt in Restrukturierungsfällen Managementaufgaben und tritt vorinsolvenzlich in Sachwalter- und bei Eigenverwaltungen in Organstellungen ein.
Daneben berät er Unternehmen in der Krise, Geschäftsführer, Gesellschafter, Banken, Krankenkassen, Lieferanten etc. in insolvenz- und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Neben allen mit der Unternehmenskrise zusammenhängenden Themen beschäftigt er sich regelmäßig mit komplexen Unternehmens(ver)käufen.