Das Arbeitsrecht ist wie kein anderes Rechtsgebiet von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geprägt. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die zu arbeitsrechtlichen Problemen Rechtsrat suchen, ist es wichtig, einen Rechtsanwalt zu finden, der nicht nur diese Rechtsprechung, sondern auch die gesetzlichen Vorgaben und Tarifverträge kennt.
Das Arbeitsrecht, das eng mit unseren unternehmerischen Mandaten verknüpft ist, bildet einen zentralen Schwerpunkt in unserer Kanzlei. Unter Führung des Partners und Fachanwaltes für Arbeitsrecht Dr. Sebastian Mohrs (LL.M.) sind wir sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht tätig; in Fragen des Tarifrechts wird die Kanzlei nicht nur von Arbeitgeberseite, sondern auch von Gewerkschaften mandatiert.