Dr. Kai-Daniel Weil

Dr. Kai-Daniel Weil

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Dr. Weil bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate aus dem gesamten Bereich des Strafrechts.

Beruflicher Werdegang

Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Universität des Saarlandes mit dem Schwerpunkt Deutsche und internationale Strafrechtspflege, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Hierfür wurde er zwischenzeitlich mit dem Deutschlandstipendium ausgezeichnet.

Bereits seit dem Jahr 2018 konnte er als Referendar bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter Erfahrungen in unserer Kanzlei, insbesondere im Strafrecht, sammeln.

Seit Juli 2020 ist er in unserer Kanzlei als Rechtsanwalt tätig und hat den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrgangs „Strafrecht" erfolgreich abgeschlossen.

Wissenschaft

Von 2017 bis einschließlich September 2021 war Rechtsanwalt Dr. Weil am Lehrstuhl von Prof. Dr. Koriath (Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie) an der Universität des Saarlandes beschäftigt.

Seit Oktober 2021 ist er am Lehrstuhl von Prof. Dr. Oğlakcıoğlu (Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie) an der Universität des Saarlandes tätig. Als Lehrbeauftragter unterrichtet er dort überdies Studierende im Fachbereich Strafrecht.

Seine Promotion verfasste er (berufsbegleitend) zur Thematik des sog. „Terrorismusstrafrechts".

Zugleich ist er Dozent der European Law Student's Association (ELSA-)Saarbrücken für das Strafrecht sowie Korrekturassistent der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden.

Veröffentlichungen

  • Reden ist Silber, Schweigen ist Gold – wie aus einem Zeugen ein Beschuldigter werden kann, Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 06.06.2019 – StB, 14/19, jM 2020, S. 32-35;
  • Der Rücktritt nach § 24 Abs. 2 StGB: ein kleiner Leitfaden für die Praxis (§ 24 Abs. 2 StGB), jM 2020, S. 80-83;
  • Der Gefährder und die drohende Gefahr, jM 2020, S. 344-347;
  • Stealthing: Entwürdigend, aber auch strafbar?, jM 2021, S. 346-351 (gemeinsam mit Wiss. Mit. Christina Ost);
  • Die Kernfrage des „NSU-Verfahrens“: was ist Terrorismus?, jM 2022, S. 39-42.
  • Keine Einziehung bei versuchter Steuerhinterziehung, Anmerkung zu BGH, Urt. v. 08.03.2022 – 1 StR 360/21, NZWiSt 2022, S. 379-381
  • Steuerhinterziehung durch Unterlassen - Versuch oder Vollendung?, Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 04.11.2021 – 1 StR 236/21, ZWH 2022, S. 150-152
  • Über den (Daten-)Wolken: Freiheit und strafprozessuale Grenzen in der Cloud, jM 2022, S. 390-394 (gemeinsam mit Wiss. Mit. Dr. Michelle Weber)

Fachbeiträge von Dr. Kai-Daniel Weil

  • 20.05.2022

    How to buy drugs online – (ab wann) strafbar?

    Als Kehrseite des berühmten Netflix-Hits „How to Sell Drugs Online (Fast)“ – der im Übrigen zumindest lose auf einer wahren Begebenheit beruht – kommt es auch in der echten Welt vermehrt zum Online-Drogen-Shopping sowie der anschließenden Zustellung per Post. Einen derartigen Fall nahm der BGH (3 StR 416/21) zum Anlass klarzustellen, ab welchem Zeitpunkt sich ein Online-Shopper wegen des Vorwurfs des Erwerbs von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) strafbar macht: weiterlesen

  • 11.05.2022

    Hätten Sie's gewusst: Das „letzte Wort“ – in Überlänge?

    Gemeinhin dürfte bekannt sein, dass die bzw. der Angeklagte nach dem Schluss der Beweisaufnahme und vor Urteilsberatung respektive -verkündung das berühmte „letzte Wort“ erhält. Allerdings bedarf es insoweit einer Differenzierung: weiterlesen

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