Ehe und Familie

Rechtsberatung rund um Ehe und Familie

Der Scheidungsentschluss ist ein tiefer Einschnitt in das bisherige Leben: Trennung von einem vertrauten Menschen, Aufgabe des bisherigen Lebensmittelpunkts und Lebensstandards, die Sorge um die Zukunft der Kinder und die finanziellen Auswirkungen der Scheidung.

Neben Freunden und Verwandten soll Ihnen in dieser schwierigen Zeit vor allem Ihr Anwalt eine Hilfe sein. Umso wichtiger ist es, in diesen sehr persönlichen und emotionalen Angelegenheiten einen ausgewiesenen Fachmann zur Seite zu haben, der die gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten umfassend und verständlich erklärt und sich Zeit für Ihre Probleme nimmt.

Denn ganz gleich ob Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft oder Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder, Scheidungsfolgen oder Vaterschaftstest: Das Familienrecht ist ein weites Feld und Nichtjuristen können sich da ganz leicht im Paragraphendschungel verfangen.

Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist derart von Einzelfallentscheidungen der maßgebenden Gerichte geprägt. Detaillierte Kenntnis der jeweiligen Rechtsprechung ist unerlässlich. Aufgrund langjähriger Berufserfahrung und Spezialisierung finden Sie in unseren Kollegen Franz-Josef Gehring und Marion Bayer den richtigen Ansprechpartner, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen hilft.

In schwierigen Fällen stimmen die beiden Fachanwälte die Strategie ab, um das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erreichen. Im Saar-Pfalz-Kreis gibt es nur wenige Kanzleien, in denen zwei spezialisierte Familienrechtler in derselben Kanzlei tätig sind. In nicht wenigen familienrechtlichen Konstellationen sind auch steuerliche Aspekte zu beachten, insbesondere wenn es sich um Unternehmer-Ehen handelt. Deshalb kann in Einzelfällen die Unterstützung durch unsere Steuerexperten hinzugezogen werden.

Tätigkeitsfelder

  • Gestaltung von Eheverträgen und Gestaltungen bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
  • Trennungsberatung, Trennungsfolgenvereinbarungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Unterhaltsfragen
  • Zugewinn- und Versorgungsausgleich
  • Ehescheidungsverfahren einschließlich aller Folgesachen
  • elterliches Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt
  • Rechte nichtehelicher Kinder
  • Ansprüche nicht verheirateter Eltern
  • Vermögensauseinandersetzung (z. B. gemeinsame Immobilie, Geldguthaben)
  • Hausrat und Ehewohnung
  • Vaterschaftsrecht
  • Elternunterhalt (Unterhaltsansprüche von Eltern gegenüber Kindern)

Ihr Ansprechpartner

Marion Bayer

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Familienrecht

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