In einer Gesellschaft, in der die Bevölkerung immer älter wird und den Berechnungen zufolge im Jahr 2050 1/3 der Bevölkerung über 60 Jahre alt ist, und diese schon heute 2/5 des privaten Geldvermögens besitzen, stellt sich zunehmendem Maße eine Vielzahl von seniorenspezifischen Rechtsfragen quer durch alle Rechtsgebiete.
Neben den klassischen Themen wie Erbrecht und Vermögensnachfolge nimmt auch die Bedeutung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung zu.
Auch im Verkehrsrecht stellen sich für Senioren spezielle Rechtsfragen. Immer wieder werden Forderungen laut, wegen altersbedingten Fehlverhaltens im Straßenverkehr Reglementierungen einzuführen
Große Unsicherheit herrscht auch beim Thema Elternunterhalt. Die Sozialämter wenden sich heute an die Kinder im Wege des Sozialhilferegresses, um von diesen Unterhalt zu verlangen.
In diesen Zusammenhang fällt auch die Frage der geregelten Vermögensübertragung: Sozialämter versuchen erfolgte Übertragungen im Wege der vorweg genommenen Erbfolge mit Hilfe des Schenkungswiderrufes rückgängig zu machen.