Fast jeder Bürger hat täglich Kontakt mit Banken, sei es beim elektronischen Bezahlen per EC- oder Kreditkarte oder auch beim Geldabheben. Hierbei gibt es eine Reihe von besonderen Vorschriften, sodass es regelmäßig wichtig ist, sich bei Unklarheiten oder Streitigkeiten an einen vertrauensvollen Rechtsanwalt wenden zu können, welcher auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts beratend tätig ist.
Im Bank- und Kapitalmarktrecht werden sowohl Kapitalanleger, Anlageberater und -vermittler als auch Banken beraten. Im Bankrecht sind hierbei regelmäßig Fragen im Rahmen der Ausgestaltung der Geschäftsverbindung zwischen den Banken und den Kunden, Gegenstand der Beratung. Darunter fallen sämtliche Geschäftsvorfälle häufig unter Prüfung verwendeter allgemeiner Geschäftsbedingungen.
Auch der Kontakt auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts betrifft heute eine Vielzahl von Anlegern. Es sind nicht mehr nur noch die Großanleger, sondern auch kleinere Anleger welche bei der Beratung im Vorfeld oder auch nach dem Verlust des Investments rechtliche Beratung suchen.
Im Kapitalmarktrecht sind regelmäßig Fragen der Prospekthaftung und des Wertpapierhandels und die sich daran anschließenden Fragen Gegenstand der Beratung. Anleger welche falsch beraten worden sind, werden bei der Geltendmachung ihrer Ersatzansprüche unterstützt. Das aus der Beratung im Bank- und Kapitalmarktrecht gewonnene Wissen dient dann gleichermaßen bei der Beratung der Kunden und Anleger als auch der Banken und Kapitalvermittler. An der Schnittstelle des Bank- und Kapitalmarktrechts werden auch die steuerlichen Bezüge, als auch strafrechtliche Bezüge insbesondere mit Hinblick auf das Geldwäschegesetz miteinbezogen, um dem Mandanten eine umfassende Beratung bieten zu können.