Prof. Dr. Guido Britz

Prof. Dr. Guido Britz

Rechtsanwalt | Partner | Strafrecht | Strafprozessrecht

Professor Dr. Guido Britz gehört zu den angesehensten und renommiertesten Strafverteidigern im Südwesten. Er betreut Mandate im gesamten Bereich des Strafrechts und Strafprozessrechts und ist Ihr kompetenter Ansprechpartner im Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Unternehmensstrafrecht.

Wissenschaft

Ferner ist Professor Dr. Britz Direktor des WIE (Institut für Wirtschaftsstrafrecht, Internationales und Europäisches Strafrecht) an der Universität des Saarlandes. Im Zentrum seiner Lehrtätigkeit steht das Internationale und Europäische Strafrecht. Hierzu kommen das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie das Straf- und Strafprozessrecht.

Daneben bietet er regelmäßig Seminare zu den genannten Rechtsgebieten an.

Veröffentlichungen

Professor Dr. Britz gehört als Experte zu den Mitherausgebern der juristischen Fachzeitschrift jM.

Regelmäßig publiziert er zudem in einschlägigen Fachzeitschriften.

Zudem ist er Mitautor in dem renommierten Münchener Anwaltshandbuch "Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen" sowie in Radtke/Hohmann "StPO - Kommentar zur Strafprozessordnung"

weitere Qualifikationen

  • Vorsitzender Richter am Anwaltsgericht im Bezirk der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
  • Mitglied des Landesprüfungsamtes für Juristen im Ministerium der Justiz
  • Vorsitzender Fachanwaltskurses „Strafrecht“ der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
  • Mitglied des Aufsichtsrates des TÜV Saarland e.V.
  • Mitglied der Strafrechtslehrervereinigung Deutschland/Österreich/Schweiz/Luxemburg
  • Vorstand des Medizinisch-Juristischen Arbeitskreises Saar e.V.

Fachbeiträge von Prof. Dr. Guido Britz

  • 17.05.2023

    Guido Britz im Expertentalk

    Unser Kollege Prof. Dr. Britz wurde als Experte im Talk zur Frage der sog. Deals im Strafverfahren angehört. weiterlesen

  • 28.02.2023

    Der Reichstagsbrand und sein Prozess: Anfänge vom Ende

    Im Jahre 2023 ist es 90 Jahre her, dass im lebendig pulsierenden Berlin der Reichstag in Flammen aufging, und dass die strafrechtliche Aufarbeitung des Geschehens sowohl begonnen als auch abgeschlossen wurde. Am Abend des 27.02.1933 loderte nämlich der Sitz des Parlaments, der Strafprozess fand nicht lange danach vom 21.09.1933 bis zum 23.12.1933 statt. Nach 57 Verhandlungstagen wurde Marinus van der Lubbe vom Reichsgericht zum Tode verurteilt und im Januar 1934 in der Richtstätte im Landgericht Leipzig hingerichtet. Die übrigen Angeklagten – Ernst Torgler, Georgi Dimitrow, Blagoj Popoff sowie Wasil Taneff – sind hingegen freigesprochen worden. Während der Brand des Reichstags „zu den am kontroversesten diskutierten Anschlägen der Weltgeschichte“ gerechnet wird, zählt das Strafverfahren zu den „Grosse(n) Prozesse(n) in der Geschichte“ . Der Reichstagsbrand und seine strafrechtliche Bewältigung haben politische, historische und juristische Ebenen, die freilich vielfältig in- und miteinander verschränkt sind. Das Material zu den Ereignissen ist immens und nahezu unüberschaubar. Indessen kommt dem Reichstagsbrand zweifelsohne katalytische Wirkung mit Blick auf die Usurpation der politischen Macht durch die Hakenkreuzler zu. Im anschließenden Strafprozess, der national wie international Beachtung fand, gerieten schließlich Recht und Unrecht heillos durcheinander . Eingerahmt durch eine kurze Schilderung des geschichtlichen Hintergrunds sowie durch einen skizzierenden Einblick in das nationalsozialistische Strafrechts soll es um das Urteil des Reichsgerichts unter Berücksichtigung seiner Rechtsgrundlagen und einer für ein rechtsstaatliches Strafrecht zentralen Rechtsfrage gehen; nämlich dem justiziellen Umgang mit dem Rückwirkungsverbot. weiterlesen

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