Prof. Dr. Guido Britz

Prof. Dr. Guido Britz

Rechtsanwalt | Partner | Strafrecht | Strafprozessrecht

Professor Dr. Guido Britz gehört zu den angesehensten und renommiertesten Strafverteidigern im Südwesten. Er betreut Mandate im gesamten Bereich des Strafrechts und Strafprozessrechts und ist Ihr kompetenter Ansprechpartner im Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Unternehmensstrafrecht.

Wissenschaft

Ferner ist Professor Dr. Britz Direktor des WIE (Institut für Wirtschaftsstrafrecht, Internationales und Europäisches Strafrecht) an der Universität des Saarlandes. Im Zentrum seiner Lehrtätigkeit steht das Internationale und Europäische Strafrecht. Hierzu kommen das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie das Straf- und Strafprozessrecht.

Daneben bietet er regelmäßig Seminare zu den genannten Rechtsgebieten an.

Veröffentlichungen

Professor Dr. Britz gehört als Experte zu den Mitherausgebern der juristischen Fachzeitschrift jM.

Regelmäßig publiziert er zudem in einschlägigen Fachzeitschriften.

Zudem ist er Mitautor in dem renommierten Münchener Anwaltshandbuch "Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen" sowie in Radtke/Hohmann "StPO - Kommentar zur Strafprozessordnung"

weitere Qualifikationen

  • Vorsitzender Richter am Anwaltsgericht im Bezirk der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
  • Mitglied des Landesprüfungsamtes für Juristen im Ministerium der Justiz
  • Vorsitzender Fachanwaltskurses „Strafrecht“ der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
  • Mitglied des Aufsichtsrates des TÜV Saarland e.V.
  • Mitglied der Strafrechtslehrervereinigung Deutschland/Österreich/Schweiz/Luxemburg
  • Vorstand des Medizinisch-Juristischen Arbeitskreises Saar e.V.

Fachbeiträge von Prof. Dr. Guido Britz

  • 29.05.2024

    300 Jahre KI und IK: Immanuel Kant hat Geburtstag

    In unseren Tagen ist KI in aller Munde. Natürlich assoziiert man zunächst Künstliche Intelligenz. Denken könnte man aber auch an das Naturprodukt, nämlich die natürliche Intelligenz. KI würde dann für Immanuel Kant – IK oder gewendet: KI –, aber auch für eine seiner faszinierenden Denkleistungen und damit für den kategorischen Imperativ stehen können: KI oder vielleicht kI. weiterlesen

  • 25.03.2024

    Ein „fetter Anwalt“ namens „Rumpelstilzchen“ – Neues zur Beleidigung

    Der Straftatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB ist von nicht mehr zu unterbietender Kürze. Knackig ist vom Gesetzgeber formuliert, dass bestraft wird, wer beleidigt. Und eigentlich noch nicht einmal das; denn der Wortlaut der Strafnorm lautet wie folgt: weiterlesen

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