Prof. Dr. Guido Britz

Prof. Dr. Guido Britz

Rechtsanwalt | Partner | Strafrecht | Strafprozessrecht

Professor Dr. Guido Britz gehört zu den angesehensten und renommiertesten Strafverteidigern im Südwesten. Er betreut Mandate im gesamten Bereich des Strafrechts und Strafprozessrechts und ist Ihr kompetenter Ansprechpartner im Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Unternehmensstrafrecht.

Wissenschaft

Ferner ist Professor Dr. Britz Direktor des WIE (Institut für Wirtschaftsstrafrecht, Internationales und Europäisches Strafrecht) an der Universität des Saarlandes. Im Zentrum seiner Lehrtätigkeit steht das Internationale und Europäische Strafrecht. Hierzu kommen das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie das Straf- und Strafprozessrecht.

Daneben bietet er regelmäßig Seminare zu den genannten Rechtsgebieten an.

Veröffentlichungen

Professor Dr. Britz gehört als Experte zu den Mitherausgebern der juristischen Fachzeitschrift jM.

Regelmäßig publiziert er zudem in einschlägigen Fachzeitschriften.

Zudem ist er Mitautor in dem renommierten Münchener Anwaltshandbuch "Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen" sowie in Radtke/Hohmann "StPO - Kommentar zur Strafprozessordnung"

weitere Qualifikationen

  • Vorsitzender Richter am Anwaltsgericht im Bezirk der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
  • Mitglied des Landesprüfungsamtes für Juristen im Ministerium der Justiz
  • Vorsitzender Fachanwaltskurses „Strafrecht“ der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
  • Mitglied des Aufsichtsrates des TÜV Saarland e.V.
  • Mitglied der Strafrechtslehrervereinigung Deutschland/Österreich/Schweiz/Luxemburg
  • Vorstand des Medizinisch-Juristischen Arbeitskreises Saar e.V.

Fachbeiträge von Prof. Dr. Guido Britz

  • 18.06.2025

    Soldateneh(r)e: Justitia und die Ehe

    Ersichtlich um Originalität bemüht titulierte die FAZ am 14.06.2025: „Eine Frage der Ehe“. Was war geschehen, dass der hochkarätig besetzte Film aus dem Jahre 1992 wortspielerisch zitiert werden musste?: Mit einem Urteil des Truppendienstgerichts Süd vom 06.03.2024 (Aktenzeichen: S 2 VL 21/23) hatte sich der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgericht im Rahmen einer Berufung zu befassen und durch Urteil vom 22. Januar 2025 (BVerwG 2 WD 14.24) abgeschlossen. weiterlesen

  • 28.01.2025

    Happy New Year – Aber: Der Staat verdient mit!

    Zu besonderen Anlässen mit einem Glas Sekt anzustoßen, kann als traditionell bezeichnet werden. Es darf zuweilen einfach nicht fehlen. Das neue Jahr mit etwas Prickelndem im Glas zu begrüßen, um damit zugleich das vergangene zu verabschieden, gehört bei vielen Menschen schlicht zum Jahreswechsel: Prosit neu Jahr! weiterlesen

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