Das deutsche Steuerrecht ist bekanntlich das komplizierteste der Welt. Wir haben uns darauf spezialisiert, steuerliche Probleme rechtzeitig zu erkennen und sie in Ihrem Sinne zu lösen, ggf. Hand in Hand mit Ihrem steuerlichen Berater. Aufgrund langjähriger Erfahrung und der Bearbeitung einer Vielzahl steuerrechtlicher und steuerstrafrechtlicher Mandate bundesweit kennen wir die Besonderheiten des Steuer- und Steuerstrafrechts im Detail.
Insbesondere bei der Übertragung von privatem und unternehmerischem Vermögen, dem Kauf und Verkauf von Unternehmen und Geschäftsanteilen analysieren wir für Sie die steuerlichen Risiken und suchen nach Lösungen mit dem Ziel der Steueroptimierung.
Bei der Unternehmensübertragung im Rahmen einer Nachfolgeregelung geht es nicht nur um die Versorgung des bisherigen Unternehmensinhabers und dessen Ehegatten, sondern auch darum, dass der Nachfolger noch eine lebensfähige Unternehmenseinheit erhält, die auch für ihn eine ausreichende erwerbswirtschaftliche Grundlage darstellt. Wir sehen es als Herausforderung, Regelungen zu finden, die den Interessen von Übergeber und Unternehmer gerecht werden, so dass Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden können, der Vermögenswert erhalten bleibt und es im Erbfall nicht zu Streit und zur Wertvernichtung kommt.
Daneben gehört zu unserem Tätigkeitsbereich die Beratung von Existenzgründern und bestehender Unternehmen - von der Wahl der Rechtsform und der Gründung einer Gesellschaft bis zur Umwandlung oder Liquidation.