Felix Maurer

Felix Maurer

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Maurer ist seit 2020 als Rechtsanwalt in unserer Kanzlei tätig und bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate aus dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes sowie des IT- und Datenschutzrechts. Bereits seit 2015 war er zunächst als studentische Hilfskraft, dann ab 2017 als wissenschaftlicher Mitarbeiter und ab 2018 als Referendar bei uns tätig. In dieser Zeit unterstützte er den Kollegen Dr. Udo Michalsky im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes. Darüber hinaus ist er Datenschutzbeauftragter der Kanzlei. Gemeinsam mit der Kollegin Silke Dobolik hat er den Bereich Datenschutz aufgebaut und ist neben dem gewerblichen Rechtsschutz dort tätig.

Beruflicher Werdegang

Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Universität des Saarlandes mit dem Schwerpunkt IT-Recht und Rechtsinformatik. Das anschließende Referendariat absolvierte er am Saarländischen Oberlandesgericht. In diesem Zusammenhang absolvierte er seine Wahlstation beim Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland.

Dozententätigkeit

Rechtsanwalt Maurer ist zudem als Dozent an der Universität des Saarlandes tätig und unterrichtet als Lehrbeauftragter Studenten im Fachbereich Strafrecht.

Fachbeiträge von Felix Maurer

  • 14.02.2023

    Focus-Siegel für Ärzte wettbewerbswidrig

    Die Verleihung eines Ärzte-Siegels als „Top Mediziner“ durch das Magazin Focus ist wettbewerbswidrig, weil es gegen das im UWG verankerte Irreführungsverbot verstößt. Dies entschied das Landgericht München I in seinem Urteil vom 13.02.2023 (Az. 4 HKO 14545/21). weiterlesen

  • 21.02.2022

    Muss ich mir Negativbewertungen immer gefallen lassen?

    Jeder von uns kennt es: Vor dem Kauf einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung schnell nochmal im Internet die Bewertungen anderer Nutzer checken. Wie lange hält der Akku? Ist das Produkt qualitativ hochwertig? Wie sind die Wartezeiten? Fragen, deren Antwort man binnen Sekunden anhand zahlreicher Nutzerbewertungen beantworten kann. Dies ist aus unserem heutigen Alltag nicht mehr wegzudenken. Für die Unternehmen hingegen sind diese Bewertungen ein zweischneidiges Schwert. Sind die Bewertungen positiv, kann dies den Absatz fördern. Sind sie hingegen negativ, wirkt dies abschreckend auf potentielle Kunden. Die Bewertungen haben in der Regel einen großen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Unternehmen. Umso ärgerlicher ist es sodann, wenn die Bewertungsfunktion gezielt missbraucht wird, um dem Unternehmen zu schaden. Und nicht nur das: Bewerten wir nach jedem zufriedenstellenden Onlinekauf das gekauft Produkt auch positiv? Wohl eher selten. Viel eher verfassen wir hingegen eine negative Bewertung, wenn wir mit einem Produkt nicht zufrieden sind. Gerade dies stellt für den Unternehmer regelmäßig ein großes Problem dar. Dass Negativbewertungen nicht immer hingenommen werden müssen und oftmals gelöscht werden können, zeigt der folgende Beitrag. weiterlesen

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