Rechtsanwalt Eisenhuth ist im Bereich der Sanierung und Restrukturierung, im Bank- und Kapitalmarktrecht, Mergers and Acquisitions sowie in der wirtschaftsrechtlichen Beratung im insolvenznahen Bereich tätig.
Dabei vertritt er neben Banken sowohl Unternehmen als auch deren Geschäftsleiter, aber auch Gesellschafter, (institutionelle) Gläubiger sowie Kunden/Lieferanten.
Er berät bei Unternehmens(ver)käufen, begleitet Verhandlungen und setzt Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich durch bzw. wehrt diese ab (insbesondere Insolvenzanfechtungsansprüche).
In Krisensituationen unterstützt Rechtsanwalt Eisenhuth die Geschäftsleitung und nimmt dabei regelmäßig Managementaufgaben war.
Zusammen mit den Kollegen Abel, Bayer und Dr. Mohrs leitet Rechtsanwalt Eisenhuth größere, überregionale Insolvenzverfahren, oft auch im Rahmen der Eigenverwaltung.
Seit 2022 wird er selbst regelmäßig zum Insolvenzverwalter und Sachwalter im Saarland und Rheinland-Pfalz bestellt.