Rechtsanwalt Eisenhuth ist im Bereich der Sanierung und Restrukturierung, im Bank- und Kapitalmarktrecht, Mergers and Acquisitions sowie in der wirtschaftsrechtlichen Beratung im insolvenznahen Bereich tätig.
In Krisensituationen unterstützt Rechtsanwalt Eisenhuth die Geschäftsleitung und übernimmt dabei regelmäßig Managementaufgaben. Er erarbeitet Insolvenzvermeidungs-Strategien oder begleitet die Transformation des Unternehmens im Rahmen einer Eigenverwaltung.
Im Mittelpunkt steht dabei immer die ganzheitliche Restrukturierung des Unternehmens.
Seit 2022 wird er regelmäßig zum Insolvenzverwalter und Sachwalter im Saarland und Rheinland-Pfalz bestellt.
Weiter vertritt er neben Banken sowohl Unternehmen als auch deren Geschäftsleiter, aber auch Gesellschafter, (institutionelle) Gläubiger sowie Kunden/Lieferanten.
Er berät bei Unternehmens(ver)käufen, begleitet Verhandlungen und setzt Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich durch bzw. wehrt diese ab (insbesondere Insolvenzanfechtungsansprüche oder Geschäftsleiterhaftungsansprüche).