Verwaltungsrecht

Wir helfen im Verhältnis zwischen Bürger und Staat

Das Verwaltungsrecht stellt wie kein anderes Rechtsgebiet einen komplexen Zusammenschluss einer Fülle von Regelungen, Vorschriften und Gesetzen dar. In besonderem Maße kommt hier der Einfluss des Europäischen Unionsrechts zum Tragen. Betroffen ist das Rechtsverhältnis zwischen Bürgern und Staat bzw. staatsnahen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. In vielen Fällen ist es erforderlich, dass weitere mögliche Konsequenzen, die mit dem Verwaltungsverfahren im Zusammenhang stehen, im Blick behalten werden. Aufgrund der Vielzahl verschiedener Spezialisierungen der Berufsträger in unserer Kanzlei kann hierbei – soweit notwendig – auch auf verwaltungsrechtsübergreifenden Sachverstand und Erfahrungen zurückgegriffen werden.

Bei Fragestellungen im Widerspruchsverfahren gegen ergangene Bescheide und im gerichtlichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten sowie bei sonstigen Fragestellungen im Bereich des Rechtsverhältnisses von Bürger und Staat unterstützen wir sowohl Privatpersonen als auch Behörden. Wegen des Laufs regelmäßig kurzer Fristen, die bei einem Verstreichenlassen ein späteres Vorgehen gegen einen Bescheid grundsätzlich verhindern, ist ein kurzfristiges Tätigwerden in diesem Rechtsbereich von besonderer Relevanz.

Tätigkeitsfelder

Beratend werden wir insbesondere im Abgabenrecht, Beamtenrecht, öffentlichen Dienstrecht, Landschafts- und Naturschutzrecht, Prüfungsrecht, Schul- und Hochschulrecht, Staatshaftungs- und Entschädigungsrecht, öffentlichen Baurecht sowie im Wirtschaftsverwaltungsrecht tätig.

Ihr Ansprechpartner

Moritz Torgau

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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