Rechtsanwältin Marion Bayer betreut überwiegend medizinrechtliche Mandate. In diesem Bereich ist sie schwerpunktmäßig seit 2005 tätig, seit 2011 führt sie den Titel 'Fachanwältin für Familienrecht'.
Ihre Tätigkeit umfasst insbesondere das Recht der medizinischen Behandlung in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht. Rechtsanwältin Bayer vertritt hier überwiegend die Patientenseite.