Das Medizinrecht umfasst insbesondere das Recht der medizinischen Behandlung in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht. Rechtsanwältin Marion Bayer vertritt hier überwiegend die Patientenseite.
Ebenso zum Leistungsspektrum gehört das Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
Daneben beraten wir Leistungserbringer bei der Gestaltung von Praxisverträgen und sonstigen gesellschaftsrechtlichen Fragen sowie bei Fragen im Recht der Vergütung der Heilberufe.