Medizinrecht

Das Medizinrecht umfasst insbesondere das Recht der medizinischen Behandlung in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht. Rechtsanwältin Marion Bayer vertritt hier überwiegend die Patientenseite.

Ebenso zum Leistungsspektrum gehört das Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Daneben beraten wir Leistungserbringer bei der Gestaltung von Praxisverträgen und sonstigen gesellschaftsrechtlichen Fragen sowie bei Fragen im Recht der Vergütung der Heilberufe.

Leistungsspektrum

  1. Arzthaftungsfragen
    • Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
    • Regulierung von Personenschäden (Renten-, Haushaltsführungsschaden, Dauerschäden, Erwerbsminderungsansprüche)
    • haftungsrechtliche Risikoanalysen für Ärzte und sonstige Leistungserbringer
  2. Abwehr von Regressansprüchen von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen gegenüber Ärzten und sonstigen Leistungserbringern
  3. Gestaltung von Praxisverträgen (hier erfolgt eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den gesellschaftsrechtlichen, erbrechtlichen und steuerrechtlichen Experten unserer Kanzlei)
  4. Durchsetzung von Ansprüchen auf Erstattung von Leistungen gegen private und gesetzliche Krankenversicherungen

Ihr Ansprechpartner

Marion Bayer

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Familienrecht

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