Rechtsanwalt Dr. Markus Dönneweg betreut fast ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate, darunter auch einige namenhafte Unternehmen, mit teilweise über 1000 Mitarbeitern. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt nicht nur in den allgemeinen arbeitsrechtlichen Problemen des Alltages, sondern in der arbeitsrechtlichen Begleitung gesellschaftsrechtlicher Vorgänge.
Auch das kollektive Arbeitsrecht, insbesondere das Betriebsverfassungsrecht gehört zum alltäglichen Geschäft.
Focus-Empfehlung
Unser Partner Dr. Dönneweg wurde erstmals in der Ausgabe Nr. 45/2004 des Nachrichtenmagazins Focus unter bundesweit 150 empfohlenen Arbeitsrechtlern gelistet; in den seit Oktober 2013 jährlich erscheinenden Spezialausgabe des Magazin FOCUS wird er regelmäßig unter Deutschland`s Top-Anwälten im Arbeitsrecht gelistet.
Wissenschaft
Gemeinsam mit dem ehemaligen Universitätspräsidenten der Universität des Saarlandes Herrn Prof. Dr. Günther Hönn hat er § 826 BGB in dem namenhaften Großkommentar "Soergel" 12. Aufl. kommentiert.
Zudem kommentiert er in dem umfassenden Loseblatt-Kommentar Saxinger/Winnes zum Recht des öffentlichen Personenverkehrs (Kommentar zur Personenbeförderung auf Straße und Schiene) die arbeitsrechtliche Vorschrift des Art. 4 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007.