Moritz Torgau

Moritz Torgau

Rechtsanwalt | Partner | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht | Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Torgau bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate mit verwaltungs-, miet- und WEG- sowie baurechtlichem Bezug. Bereits im Jahr 2015 konnte er als Referendar Erfahrungen in unserer Kanzlei, insbesondere im Strafrecht, sammeln.

Seit 2018 ist er in unserer Kanzlei als Rechtsanwalt tätig und hat den jeweils theoretischen Teil der Fachanwaltslehrgänge "Miet- und WEG Recht", "Bau- und Architektenrecht" sowie "Verwaltungsrecht" erfolgreich abgeschlossen.

Seit 2023 trägt er den Titel "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht".

Dozententätigkeit

Rechtsanwalt Torgau ist zudem als Dozent an der Universität des Saarlandes tätig. Als Lehrbeauftragter unterrichtet er Studenten im Fachbereich Strafrecht.

Ausbildung

Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Universität Trier mit dem Schwerpunkt Internationales Privatrecht. Im Rahmen seines Rechtsreferendariats beim OLG Zweibrücken vertiefte Rechtsanwalt Torgau seine Kenntnisse im Verwaltungsrecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

Fachbeiträge von Moritz Torgau

  • 01.08.2024

    Privilegierter Personenkreis im Rahmen der Eigenbedarfskündigung

    Der Bundesgerichtshofs hat mit Entscheidung vom 10.07.2024 (Az: VIII ZR 276/23) klargestellt, dass als Familienangehörige im Sinne des § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB (Ausnahme von der Kündigungsbeschränkung bei einem Wohnungserwerb) als auch im Falle der Eigenbedarfskündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, ausschließlich diejenigen Personen herangezogen werden können, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gemäß § 383 ZPO, § 52 StPO zusteht. weiterlesen

  • 04.01.2024

    Balkonkraftwerk als bauliche Veränderung

    Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 06.11.2023 (Az: 2-13 S 54/23) klargestellt, dass es sich bei einer auf dem Balkon angebrachten Solaranlage (sog. Balkonkraftwerk) um eine bauliche Veränderung gemäß § 20 Abs. 3 WEG handelt. weiterlesen

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