Alle Insolvenzpläne der Halberg Guss Gruppe wurden einstimmig angenommen und vom Insolvenzgericht bestätigt

14.12.2023, Franz J. Abel

Das Amtsgericht Saarbrücken – Insolvenzgericht – hatte die Erörterungs- und Abstimmungstermine gem. § 235 InsO über die vorgelegten Insolvenzpläne in den nachstehend aufgeführten Insolvenzverfahren wie folgt terminiert:

11.12.2023: Halberg Guss Saarbrücken Produktions GmbH, 09:00 Uhr

(RA Michael J. W. Blank)

12.12.2023: Halberg Guss Leipzig Produktions GmbH, 09:00 Uhr

(RA Franz J. Abel)

13.12.2023: Halberg Guss Vertriebs- und Einkaufs GmbH & Co. KG, 09:00 Uhr

(RA Michael J. W. Blank)

13.12.2023: Halberg Guss Management GmbH, 13:30 Uhr

(RA Franz J. Abel)

14.12.2023: Halberg Guss GmbH, 09:00 Uhr

(RA Franz J. Abel)

Die Insolvenzpläne in allen Insolvenzverfahren wurden einstimmig (!) angenommen.

Danach erhalten die Gläubiger der Gruppe 1 auf ihre festgestellten Forderungen eine Quote in Höhe von 20 bzw. 25 Prozent je Verfahren sowie die Gläubiger der Gruppen 2 und 3 auf ihre festgestellten Forderungen eine Vorschuss-Quote in Höhe von 30 Prozent binnen 8 Wochen nach Rechtskraft der gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans. Die Schluss-Quote bzgl. der Gruppen 2 und 3 in Höhe von weiteren ca. 10 Prozent wird voraussichtlich Ende 2024 ausgezahlt.

Das Amtsgericht Saarbrücken – Außenstelle Sulzbach – hat am heutigen Donnerstag, 14.12.2023, 11:00 Uhr, die vorgelegten Insolvenzpläne bestätigt (§ 252 Abs. 1 InsO).

In allen Verfahren der Halberg Guss Gruppe haben über 3.500 Gläubiger Forderungen in Höhe von über 78 Mio. Euro angemeldet.

Franz J. Abel

Rechtsanwalt

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