Mit dem erfolgreichen Abschluss des Eigenverwaltungsverfahrens bleiben alle Arbeitsplätze erhalten und die Kontinuität und die Leistungsfähigkeit der Discovergy GmbH als wettbewerblicher Messstellenbetreiber werden gleichzeitig sichergestellt. Teil des Insolvenzplanes ist eine neue Eigentümerstruktur: So werden die inexogy Energy Holding KgaA – eine von den Geschäftsführern David Zimmer (CEO) und Thorsten Klein (CCO) gegründete Gesellschaft – sowie weitere Investoren aus ihrem Umfeld sämtliche Anteile der Gesellschaft übernehmen, um die Transformation der Discovergy GmbH voranzutreiben und das Unternehmen wieder auf den Stabilitäts- und Wachstumspfad zurückzuführen.
Das Verfahren wurde durch die Rechtsanwaltskanzlei Abel und Kollegen aus St. Ingbert (Sanierungsberatung durch die Rechtsanwälte Eisenhuth, Abel und Bayer) sowie seitens der Kanzlei Kreplin Kuhlmann Nasser PartG mbB (Sachwalterin Rechtsanwältin Nasser mit Unterstützung von Rechtsanwalt Neumann) begleitet.
Im zukunftsrelevanten Segment des Smart Metering zählt Discovergy nach der erfolgreichen Verfahrensaufhebung weiterhin zu den erfahrensten Messstellenbetreibern und ist für die Bewältigung des Smart Meter Rollouts in Deutschland gut positioniert. „Ging es beim Eigenverwaltungsverfahren in erster Linie darum, einen tragfähigen Plan für den Erhalt und die Restrukturierung des Unternehmens aufzustellen, wollen wir nun eine neue Etappe einläuten, in der die Kunden wieder im Mittelpunkt unseres Handelns stehen und wir uns auf die Erreichung der anvisierten Ziele fokussieren können“, betont Geschäftsführer David Zimmer. „Mit Blick auf die Klimakrise und die Verwerfungen im Energiemarkt ist mir besonders wichtig, mit der Discovergy einen starken Player für die Digitalisierung der Energiewirtschaft zu etablieren“, unterstreicht David Zimmer weiter.
Sanierungsexperte Abel meint: „Mit der Bestätigung des Plans und der erfolgreichen Verfahrensaufhebung kann für den wettbewerblichen Messtellenbetreiber Discovergy der Neustart in eine erfolgreiche Zukunft eingeleitet werden. Die Mitarbeiter und alle weiteren Beteiligten haben uns während des Verfahrens tatkräftig unterstützt. Besonderer Dank gilt auch dem Amtsgericht Aachen für die konstruktive und professionelle Durchführung des Abstimmungstermins. Durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten kann das Verfahren planmäßig und mit dem Ergebnis der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung beendet werden.“
Auch die Sachwalterin, Rechtsanwältin Nasser blickt positiv auf das Verfahren zurück: „In nur 10 Monaten hat sich der Betrieb wirtschaftlich erfolgreich saniert. Die Eigenverwaltung hat sich als geeignetes Restrukturierungsinstrument erwiesen. In Summe profitieren davon alle Beteiligten und vor allem auch die Gläubiger. Es wurden die Arbeitsplätze erhalten und es konnte eine Quote im zweistelligen Bereich für die Gläubiger generiert werden. Dies bedeutet eine überdurchschnittlich hohe Ausschüttung.“