Das Unternehmen, dessen Tätigkeitsbereich ursprünglich auf 2 Säulen, nämlich dem Anlagenbau, insbesondere im Automobilbereich und dem Industrie-Dienstleistungsbereich, bestehend aus Industriemontagen, Großreparaturen und Revisionen bestand, war im Zuge der Automobilkrise ins Trudeln geraten. Während der Insolvenz wurde der den Anlagenbau im Automobilbereich betreffende Teil des Unternehmens abgebaut und zugleich der Industrie-Dienstleistungsbereich ausgebaut. Durch flankierende Kosteneinsparungsmaßnahmen gelang es, das Unternehmen, das während der Insolvenz fortgeführt wurde, wieder in den Gewinnbereich zu bringen. Es konnten sogar neue Arbeitnehmer eingestellt werden.
In der heutigen Gläubigerversammlung, in der über den Plan abgestimmt wurde, bat der Insolvenzverwalter Michalsky die anwesenden Gläubiger um Zustimmung, da das Überleben des Unternehmens sowohl volkswirtschaftlich als auch für die einzelnen Gläubiger betriebswirtschaftlich sinnvoll erscheine. Es könnten Arbeitsplätze erhalten bleiben und zudem würde die TASCO bei eine Vielzahl der Gläubiger als nunmehr durch die Sanierung wirtschaftlich gestärkter Kunde erhalten bleiben.
Dies sahen die zahlreich erschienenen Gläubiger offensichtlich ebenso, da sie bei einer Enthaltung allesamt dem Plan zustimmten.
Infolge der einhelligen Zustimmung bestätigte das Insolvenzgericht noch im Termin den Plan, so dass dieser in Kürze bestandskräftig wird. Im Anschluss daran wird das Insolvenzverfahren aufgehoben.