Mitteilung in eigener Sache zum Verfahren Brück

28.11.2023

Die Ende 2018 im Zusammenhang mit der Tätigkeit unseres Partners Franz J. Abel als vormaligem Sanierungsgeschäftsführer beim Ensheimer Stahlbauer Brück von Frau Anne Weyers, Herr Matthias Brück, der AHR-Vermögensverwaltungsgesellschaft und der Matthias-Brück-Vermögensverwaltung gegen unsere Kanzlei eingereichte Schadensersatzklage (die Saarbrücker Zeitung berichtete darüber Ende 2018) wurde vollumfänglich kostenpflichtig sowohl vom Landgericht Saarbrücken als auch vom Saarländischen Oberlandesgericht abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Gegen Franz Abel persönlich wurden und werden künftig gerichtlich keine Ansprüche geltend gemacht.

gez. RA Matthias Bayer / RA Prof Dr. Guido Britz

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