Pressemitteilung Nanogate SE

24.06.2020, Matthias Bayer

Der Oberflächenspezialist Nanogate hat beim Amtsgericht Saarbrücken das Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung (§ 270b InsO) beantragt. Ziel ist es, unter Mitwirkung unserer Kollegen Matthias Bayer und Franz J. Abel als Generalbevollmächtigte, das Unternehmen zu sanieren. Hierzu sollen entsprechende Restrukturierungsmaßnahmen erarbeitet werden.

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Matthias Bayer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

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