Prosavus-Insolvenz: Insolvenzverwalter Scheffler verklagt Anleger auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen

Zahlreiche Anleger, die ihr Geld in Genussrechte der Future Business PLUS AG oder der Prosavus AG angelegt hatten, werden nunmehr von dem Insolvenzverwalter der Prosavus, Rechtsanwalt Scheffler auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen verklagt.

Der Insolvenzverwalter stützt seinen Anspruch auf § 134 InsO. Danach sind unentgeltliche Leistungen, die der Schuldner in den letzten 4 Jahren vorgenommen hat, anfechtbar. Der Insolvenzverwalter sieht in den Auszahlungen des Basiszinses und der Übergewinnbeteiligung eine unentgeltliche Leistung, die er zur Insolvenzmasse zurückverlangt.

Rechtsanwalt Dr. Udo Michalsky, der mehrere beklagte Anleger vor dem Landgericht Saarbrücken vertritt, sieht auf Basis der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Schenkungsanfechtung und aufgrund der hier gegebenen besonderen Umstände Chancen, die geltend gemachte Schenkungsanfechtung am Merkmal der Unentgeltlichkeit scheitern zu lassen. Daneben weist er darauf hin, dass Anleger sich unter Umständen auf Entreicherung berufen können. Letzteres kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Ausschüttung reinvestiert wurde.

Justizrat Dr. Udo Michalsky

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte (RWS)

Kontakt