Traditionsmarke stellt sich für die Zukunft neu auf
Saarbrücken, St. Ingbert, 08.04.2019
- Sanierung in Eigenverwaltung angestrebt. Sanierungsfachmann Rechtsanwalt Franz J. Abel zum Sanierungsgeschäftsführer bestellt
- Betrieb läuft im vollen Umfang weiter
- Oberstes Ziel: dauerhafte Sicherung möglichst vieler der insgesamt fast 500 Arbeitsplätze bei zukunftsfähiger Ausrichtung des Unternehmens
- Restrukturierungsexperte Rechtsanwalt Matthias Bayer aus der Kanzlei Abel und Kollegen unterstützt die Geschäftsführung im Insolvenzverfahren als Generalbevollmächtigter
- Rechtsanwalt Günter Staab (vorläufiger) Sachwalter
Die Geschäftsführung der Schröder Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG, Saarbrücken hat beim Amtsgericht Saarbrücken ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung nach § 270b InsO beantragt (AG Saarbrücken, Az. 107 IN 11/19).
Das Management um Geschäftsführer Roman Tschunky wird jetzt gemeinsam mit den Restrukturierungsexperten Franz Abel und Matthias Bayer die Restrukturierungsmaßnahmen erarbeiten. Beide verfügen über erhebliche Erfahrungen, insbesondere im Rahmen von Schutzschirmverfahren. Hierbei werden die Mitarbeiter, Betriebsräte, die Gewerkschaft NGG und alle Gläubiger umfassend miteinbezogen.
„Das gewählte Verfahren ermöglicht es Schröder im Rahmen der Eigenverwaltung innerhalb der nächsten drei Monate einen tragfähigen Plan mit dem Ziel des Erhalts und der Restrukturierung des überregional bekannten Unternehmens zu erarbeiten und umzusetzen. Oberstes Ziel ist es dabei, mit Unterstützung der Mitarbeiter möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten, sowie das Unternehmen insgesamt langfristig profitabel auszurichten“, so der Sanierungsgeschäftsführer Franz Abel. „Eine Straffung des Filialnetzes und eine damit einhergehende Anpassung der Personalstruktur sind aus derzeitiger Sicht unumgänglich“, ergänzt der Generalbevollmächtigte Matthias Bayer.
In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung des Unternehmens voll handlungsfähig. Ihr zur Seite steht voraussichtlich Rechtsanwalt Günter Staab, der dem Amtsgericht Saarbrücken als (vorläufiger) Sachwalter vorgeschlagen wurde.
Für das Instrument des Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung hat sich Schröder entschieden, weil damit die besten Voraussetzungen für eine zügige und nachhaltige Restrukturierung des Geschäfts in einem schwierigen Marktumfeld geschaffen werden können. Der Betrieb wird in vollem Umfang fortgeführt. „Kunden und Geschäftspartner können weiterhin auf die gewohnte Liefertreue und hohe Qualität der Produkte vertrauen“, so der Geschäftsführer Roman Tschunky.
Die Zulassung zum Schutzschirmverfahren ist nur dann möglich, wenn ein Unternehmen von der Insolvenz bedroht, aber noch nicht zahlungsunfähig ist und das Unternehmen saniert werden kann. So liegt der Fall hier: Das jetzt laufende Verfahren hat keinen Einfluss auf den aktuellen Betriebsablauf sowie bestehende oder zukünftige Lieferbeziehungen. Das Unternehmen ist derzeit zahlungsfähig.
Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind zunächst über das Insolvenzgeld bis Ende Juni 2019 gesichert. Die Geschäftsführung strebt an – in Abstimmung mit der zuständigen Agentur für Arbeit – eine Insolvenzgeldvorfinanzierung durchzuführen.