Das Wichtigste in Kürze:
- der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung wird von zwölf auf vier Monate verkürzt
- der Planungszeitraum für Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsplanungen wird von sechs auf vier Monate verkürzt
- die maßgeblichen Planungszeiträume für die Erstellung von Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsplanungen sollen von sechs auf vier Monate verkürzt werden
- die Höchstfrist für die Insolvenzantragstellung wegen Überschuldung wird erhöht von sechs auf acht Wochen
Der Entwurf wird nun dem Deutschen Bundestag übermittelt. Zum Entwurf gelangen Sie hier.
Der deutschen Wirtschaft stehen aufgrund einer Vielzahl von Krisenursachen unsichere Zeiten bevor. Umso wichtiger ist es, die eigene Situation frühzeitig zu analysieren und Handlungsalternativen zu erarbeiten. Dabei sind die aktuellen politischen Entwicklungen im Blick zu halten.
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