Sollten Sie weitergehende Fragen zu einer eventuell bestehenden Insolvenzbeantragungsverpflichtung und sich für die Geschäftsführer und Gesellschafter eventuell ergebenden haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen haben, erteilen wir Ihnen gerne kurzfristig Auskunft.
Vorübergehende Aussetzung der Insolvenzbeantragungspflicht geplant
23.03.2020, Dr. Udo Michalsky
Dr. Udo Michalsky
RechtsanwaltFachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht