Vorübergehende Aussetzung der Insolvenzbeantragungspflicht geplant

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz teilte am 16.03.2020 mit, dass geplant ist, die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 auszusetzen, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Hiermit soll das bereits beschlossene Maßnahmenpaket zum Schutz der Beschäftigten und Unternehmen ergänzt und unterstützt werden.

Sollten Sie weitergehende Fragen zu einer eventuell bestehenden Insolvenzbeantragungsverpflichtung und sich für die Geschäftsführer und Gesellschafter eventuell ergebenden haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen haben, erteilen wir Ihnen gerne kurzfristig Auskunft.

Justizrat Dr. Udo Michalsky

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte (RWS)

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