Sämtliche Insolvenzverfahren eines Konzerns können künftig bei einem einzigen Gericht gebündelt werden. Darüber hinaus kann das Insolvenzgericht einen "Verfahrenskoordinator" berufen, um die Einzelverfahren besser aufeinander abzustimmen.
Zentrale Steuerung bei Konzern-Insolvenzen
13.03.2017, Dr. Udo Michalsky
Dr. Udo Michalsky
RechtsanwaltFachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht