Zentrale Steuerung bei Konzern-Insolvenzen

Nach mehr als 3 Jahren zähen Ringens hat der Bundestag am 10.03.2017 das Insolvenzrecht für Konzerne reformiert. Mit der nunmehr verabschiedeten Neuregelung soll die Abwicklung der Einzelunternehmen eines zahlungsunfähigen Konzerns zentralisiert werden, um die Chance zur Sanierung der Tochterfirmen zu erhöhen.

Sämtliche Insolvenzverfahren eines Konzerns können künftig bei einem einzigen Gericht gebündelt werden. Darüber hinaus kann das Insolvenzgericht einen "Verfahrenskoordinator" berufen, um die Einzelverfahren besser aufeinander abzustimmen.

Justizrat Dr. Udo Michalsky

Rechtsanwalt
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Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte (RWS)

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