Ab heute Online-Gründung der GmbH möglich

Durch die Digitalisierungsrichtlinie soll die Gründung von Gesellschaften und die Errichtung von Zweigniederlassung europaweit grenzüberschreitend vereinfacht werden, vor allem hinsichtlich Kosten und Zeit.

Bereits im vergangenen Jahr wurde das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) erlassen, welches der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht- Digitalisierungsrichtlinie- dient.

Durch das heute in Kraft getretene Gesetz werden viele Registeranmeldung grundlegend geändert. Hierzu gehört z.B. auch die Möglichkeit einer Online-Gründung der GmbH, Änderungen bei den Kosten sowie Änderungen bei der Offenlegung.

Vor dem heutigen Tag musste man noch persönlich bei einem Notar einen Termin zur Gründung einer GmbH wahrnehmen. Durch die Gesetzesänderung wurde Möglichkeit für die notarielle Beurkundung von Willenserklärung mittels Videokommunikation geschaffen. Auch ist die Eintragung von Zweigniederlassung sowie die Einreichung von Urkunden und Informationen nun vollständig online möglich, durch die Schaffung der Möglichkeit der öffentlichen Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen mittels Videokommunikation durch Notarinnen und Notare.

Eine weitere Änderung gibt es bei den Kosten: auf die Erhebung von Abrufgebühren wird nun generell verzichtet; dies gilt auch zur Vereinheitlichung für das Vereins-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister. Die Kosten werden durch die Erhebung einer Bereitstellungsgebühr kompensiert.

Bei der Offenlegung von Urkunden und Informationen müssen diese im jeweiligen Register eingetragen werden, in dem die Information erstmalig (online) zum Abruf bereitgestellt wurde; sprich es ist keine separate Bekanntmachung von Registereintragungen in einem Bekanntmachungsportal notwendig.

Silke Dobolik, LL.M.

Rechtsanwältin
Master of Law
Fachanwältin für Steuerrecht
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Zertifizierte Restrukturierungs- und Sanierungsexpertin (RWS)

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