Aufhebung Fahrverbot nach Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Maßnahme

12.01.2015, Franz J. Gehring

Aktuell hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden, dass ein Fahrverbot etwa wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, aufgehoben werden kann, wenn der Betroffene eine verkehrspsychologische Schulung (hier: Prävention Mobil  Puls des TÜV Süd) absolviert. Allerdings wird dann die Geldbuße erhöht. Grundsätzlich trifft diese Vergünstigung nur einen Ersttäter. Wenn bereits Voreintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg enthalten sind, kommt man nicht zu dieser Vergünstigung.

Diese Rechtsprechung des Amtsgerichtes Landstuhl wird allerdings nicht von allen Gerichten so geteilt. Berücksichtigen muss man zudem, dass die Maßnahme beim TÜV ca. 300,00 bis 350,00 Euro kostet und etwas Zeit in Anspruch nimmt.

Franz J. Gehring

bis Juni 2018

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