Bundesverfassungsgericht zur Sterbehilfe

Wir verweisen auf einen Artikel der Saarbrücker Zeitung zum Thema Sterbehilfe. Diesbezüglich hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr entschieden und § 217 StGB für nichtig erklärt. Die Diskussion um dieses heikle Thema hat durch das Urteil erneut an Fahrt aufgenommen und diverse Stellungnahme hervorgebracht; so auch von unserem Kollegen Prof. Dr. Guido Britz.

Zum Artikel der Saarbrücker Zeitung gelangen Sie hier.

Prof. Dr. Guido Britz

Rechtsanwalt
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