Der Reichstagsbrand und sein Prozess: Anfänge vom Ende

Im Jahre 2023 ist es 90 Jahre her, dass im lebendig pulsierenden Berlin der Reichstag in Flammen aufging, und dass die strafrechtliche Aufarbeitung des Geschehens sowohl begonnen als auch abgeschlossen wurde. Am Abend des 27.02.1933 loderte nämlich der Sitz des Parlaments, der Strafprozess fand nicht lange danach vom 21.09.1933 bis zum 23.12.1933 statt. Nach 57 Verhandlungstagen wurde Marinus van der Lubbe vom Reichsgericht zum Tode verurteilt und im Januar 1934 in der Richtstätte im Landgericht Leipzig hingerichtet. Die übrigen Angeklagten – Ernst Torgler, Georgi Dimitrow, Blagoj Popoff sowie Wasil Taneff – sind hingegen freigesprochen worden. Während der Brand des Reichstags „zu den am kontroversesten diskutierten Anschlägen der Weltgeschichte“ gerechnet wird, zählt das Strafverfahren zu den „Grosse(n) Prozesse(n) in der Geschichte“ . Der Reichstagsbrand und seine strafrechtliche Bewältigung haben politische, historische und juristische Ebenen, die freilich vielfältig in- und miteinander verschränkt sind. Das Material zu den Ereignissen ist immens und nahezu unüberschaubar. Indessen kommt dem Reichstagsbrand zweifelsohne katalytische Wirkung mit Blick auf die Usurpation der politischen Macht durch die Hakenkreuzler zu. Im anschließenden Strafprozess, der national wie international Beachtung fand, gerieten schließlich Recht und Unrecht heillos durcheinander . Eingerahmt durch eine kurze Schilderung des geschichtlichen Hintergrunds sowie durch einen skizzierenden Einblick in das nationalsozialistische Strafrechts soll es um das Urteil des Reichsgerichts unter Berücksichtigung seiner Rechtsgrundlagen und einer für ein rechtsstaatliches Strafrecht zentralen Rechtsfrage gehen; nämlich dem justiziellen Umgang mit dem Rückwirkungsverbot.

Der Beitrag im Volltext ist in der aktuellen Ausgabe juris - die Monatszeitschrift (jM) des juris-Verlages abrufbar.

Reichstag

Prof. Dr. Guido Britz

Rechtsanwalt
Strafrecht
Strafprozessrecht

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