Vereinsrecht in Corona-Zeiten

29.03.2021,

Was ist zu beachten, wenn aufgrund der Corona-Pandemie keine Mitgliederversammlungen stattfinden können und die Amtszeit des Vorstandes ausläuft?

Bereits im Jahre 2020 hat der Gesetzgeber mit Blick auf die Corona-Pandemie für verschiedene Rechtsbereiche Übergangslösungen geregelt; dies betrifft auch das Vereinsrecht. So wurde bestimmt, dass ein Vorstandsmitglied nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt bleibt. Hintergrund der Regelung ist, dass vermieden werden soll, dass Vereine nicht mehr ordnungsgemäß vertreten werden können, weil keine Mitgliederversammlungen stattfinden und damit auch keine Neu-Wahl eines Vorstands erfolgen kann. Diese Regelung ist befristet bis zum 31.12.2021.

Unabhängig von einer Verlängerung dieser gesetzlichen Regelung können Vereine jedoch selbst Rechtssicherheit schaffen, indem entweder – soweit rechtlich zulässig – auf virtuelle Möglichkeiten einer Mitgliederversammlung zurückgegriffen wird oder durch Schaffung einer entsprechenden Regelung die Amtszeit des Vorstandes verlängert wird. Dies erfordert ggf. eine Anpassung der Vereinssatzung.

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