Änderung der BFH-Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer

Der BFH hat in einer neuen Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung zur Höchstbetragsbegrenzung bei einem gemeinsam genutzten häuslichen Arbeitszimmer zugunsten der Steuerpflichtigen geändert.

Bislang ging der BFH von einem objektbezogenen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer aus. Die nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG abziehbaren Aufwendungen waren unabhängig von der Zahl der nutzenden Personen auf 1.250 € begrenzt.

Nach der geänderten Rechtsprechung kann nun der Höchstbetrag von jedem Steuerpflichtigen in voller Höhe für das häusliche Arbeitszimmer in Anspruch nehmen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG erfüllt sind.

Der BFH hat die Sache wegen noch aufzuklärender Sachverhaltsfragen an das Finanzgericht zurückverwiesen. Es bleibt weiterhin spannend.

Silke Dobolik, LL.M.

Rechtsanwältin
Master of Law
Fachanwältin für Steuerrecht
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Zertifizierte Restrukturierungs- und Sanierungsexpertin (RWS)

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