Bußgeldkatalog zu Verstößen gegen Corona-Verordnung

01.04.2020, Hans-Robert Ilting

Zwecks Verstärkung der Kontakteinschränkungsmaßnahmen hat die Landesregierung jetzt einen Bußgeldkatalog mit recht strengen Ahndungen zu bestimmten Verstößen erlassen. Laut Pressemitteilung der Landesregierung vom 31.03.2020 trete man „den Unbelehrbaren entgegen, die die Zeichen der Zeit immer noch nicht erkannt haben und mit ihrem Verhalten die Gesundheit von uns allen aufs Spiel setzen“, wie Innenminister Klaus Bouillon es formulierte. Man hoffe, dass die angedrohten Sanktionen dazu führen, „dass sich jede und jeder Einzelne an die Vorschriften hält“.

So wird mit Bußgeldern von 200 Euro bis 400 Euro bereits geahndet, wer „in der Öffentlichkeit mit mehr als einer nicht im Haushalt lebenden Person“ angetroffen wird. Wer die eigene Wohnung „ohne triftigen Grund“ auch nur verlässt, wird mit einem Bußgeld belegt und selbst die Teilnahme an Bestattungen über den engsten Familienkreis hinaus ist nun bußgeldbewehrt. Noch deutlich teurer kommt das unbefugte Betreten von Behinderten-, Pflege,- und sonstigen Betreuungseinrichtungen.

Wesentlich höhere Bußgelder bis zu 4.000 Euro drohen Betreibern von Gaststätten, Hotels etc. bei Verstößen gegen das Öffnungsverbot. Im Begleittext zur Verordnung wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine etwaige Strafbarkeit insbesondere nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) unberührt bleibt.

Es ist davon auszugehen, dass die Zeit der kostenlosen mündlichen Verwarnungen nun vorüber ist. Der Bußgeldkatalog ist auf saarland.de und hier zu finden.

Lesen Sie hierzu auch den Beitrag unserer Kollegin Nicole Wartenphul. Zum Beitrag gelangen Sie hier.

Hans-Robert Ilting

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

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