Haben es Mehrwertsteuerbetrüger bald schwerer?

Am 30.11.2017 hat die Europäische Kommission neue Instrumente zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetruges vorgeschlagen. Ziel ist es, dass Mehrwertsteuersystem nicht mehr so betrugsanfällig zu machen und Gesetzeslücken/Schlupflöcher zu schließen.

Hintergrund ist eine Schätzung, nach der den EU-Mitgliedstaaten jährlich mehr als 50 Milliarden Euro an Mehrwertsteuereinnahmen aufgrund Mehrwertsteuerbetrugs entgingen. Ebenso waren die Paradise Papers ausschlaggebend, die (nochmals) die Steuervermeidungsstrategien vermögender Privatpersonen offen gelegt haben.

Durch die Maßnahmen sollen die Mitgliedstaaten einen besseren Informationsaustausch bekommen und intensiver bei der Bekämpfung zusammenarbeiten können. Der derzeitige Informationsaustausch zwischen Steuer-und Zollbehörden betreffend bestimmter Zollverfahren, der derzeit für den Mehrwertsteuerbetrug ausgenutzt wird, soll verbessert werden. Die Maßnahmen sehen einen Austausch von Informationen über die Einfuhr von Waren der Steuer- und Zollbehörden in allen Mitgliedsatten und eine intensivere Zusammenarbeit vor.
Da der Mehrwertsteuerbetrug innerhalb von Minuten begangen werden kann, werden Instrumente für ein rasches Handeln gebraucht. Hierzu soll bei dem bereits bestehenden EU-Expertennetzwerk für die Betrugsbekämpfung („Eurofisc“) ein System für den Online-Austausch von Informationen eingerichtet werden. Eurofisc soll neue Befugnisse zur Koordinierung grenzüberschreitender Ermittlungen bekommen.

Hierdurch sollen die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, durch Verarbeitung, Analyse und Prüfung von Daten mit grenzüberschreitender Aktivität Risiken schnell einschätzen zu können. Auf Vorschlag der Kommission sollen Steuerbeamte aus mehreren Mitgliedstaaten ein Team für gemeinsame Prüfungen zur Betrugsbekämpfung (insbesondere elektronischer Geschäftsverkehr) bilden, um grenzüberschreitende Lieferungen stärker kontrollieren zu können.

Die von der Kommission entwickelten Maßnahmen sehen für die Steuerbehörden und die europäischen Strafverfolgungsbehörden (OLAF, Europol, Europäische Staatsanwaltschaft) Möglichkeiten der Kommunikation und Datenaustausch, die auf Mehrwertsteuerbetrug schließen, vor. Auch soll ein Abgleich nationaler Informationen mit Strafregistern, Datenbanken und anderen Informationen der europäischen Strafverfolgungsbehörden zur Identifizierung der Straftäter und Aufdeckung der Netzwerke möglich werden.

Der Vorschlag der Kommission wird dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Europäischen Rat zur Annahme übermittelt. Die genaue Umsetzung ist daher abzuwarten.

Silke Dobolik, LL.M.

Rechtsanwältin
Master of Law
Fachanwältin für Steuerrecht
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Zertifizierte Restrukturierungs- und Sanierungsexpertin (RWS)

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