Bedauerlicherweise sind die Begriffe „Schönheitschirurg" oder „plastischer Chirurg“ nicht geschützt, Jeder Arzt kann sich so nennen und damit die entsprechenden Eingriffe durchführen. Auch Dermatologen oder HNO Ärzte können damit z.B. eine Brust-Operation durchführen.
Aus diesem Grunde ist absolut zu empfehlen, dass ein Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie aufgesucht wird, da dieser Facharzttitel geschützt ist. Nur dort haben Sie die Gewissheit, dass die Grundbegriffe der ästhetischen Chirurgie beherrscht werden und eine entsprechende Ausbildung vorliegt. Alarmsignale können auch sein das der Arzt das Beratungsgespräch dazu nutzt, beschönigend darzustellen, der Eingriff sei risikoarm und das Ergebnis zweifelsfrei und ganz sicher zu erreichen
Gleiches gilt für das Verlangen von Vorschüssen oder die Abrechnung auf der Basis einer Pauschale. Beides ist Ärzten nämlich generell nicht erlaubt.