Vor einer kosmetischen Operation ist der Patient schonungslos aufzuklären.
Für kosmetische Eingriffe, die nicht medizinisch geboten sind, gilt hinsichtlich der Aufklärung ein besonders strenger Maßstab. Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher ist der Patient/die Patientin über die Erfolgsaussichten und mögliche schädliche Folgen zu informieren. Das heißt, es ist konkret darüber aufzuklären, welche Verbesserungen im besten Fall zu erreichen sind, er muss aber auch die Risiken deutlich machen, damit der Patient/die Patientin abwägen kann, ob er bereit ist einen Misserfolg hinzunehmen, der ggf. verbunden ist mit einer bleibenden Entstellung.
Diese Aufklärung hat darüber hinaus rechtzeitig zu erfolgen, d.h., eine Aufklärung über die Risiken und möglicherweise negativen Folgen darf nicht etwa am OP Tag erfolgen.