Schönheitsoperation: Wie muss der Patient aufgeklärt werden?

22.08.2018, Marion Bayer

Üblicherweise erfolgt beim 1. Besuch beim ausgewählten Chirurgen ein Vorgespräch, in welchem der Arzt die Patient/in bzw. das zu behandelnde Körperteil begutachtet und erklärt, wie er die Wünsche der des Patienten umsetzen will. Im günstigsten Fall werden mehrere Alternativen genannt und zu den einzelnen Alternativen vor- und auch Nachteile erklärt. Zu berücksichtigen ist, dass der Arzt allerdings aufgrund seiner überlegenen Fachkenntnis wählt, welche Methode am sinnvollsten ist. Zu beachten ist im Bereich der plastischen Chirurgie folgendes:

Vor einer kosmetischen Operation ist der Patient schonungslos aufzuklären.

Für kosmetische Eingriffe, die nicht medizinisch geboten sind, gilt hinsichtlich der Aufklärung ein besonders strenger Maßstab. Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher ist der Patient/die Patientin über die Erfolgsaussichten und mögliche schädliche Folgen zu informieren. Das heißt, es ist konkret darüber aufzuklären, welche Verbesserungen im besten Fall zu erreichen sind, er muss aber auch die Risiken deutlich machen, damit der Patient/die Patientin abwägen kann, ob er bereit ist einen Misserfolg hinzunehmen, der ggf. verbunden ist mit einer bleibenden Entstellung.

Diese Aufklärung hat darüber hinaus rechtzeitig zu erfolgen, d.h., eine Aufklärung über die Risiken und möglicherweise negativen Folgen darf nicht etwa am OP Tag erfolgen.

Marion Bayer

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Familienrecht

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