Was tun nach einem Behandlungsfehler?

26.02.2014, Marion Bayer

Nicht zuletzt der AOK Krankenhausreport 2014 zeigt auf, dass es in nicht unerheblichem Umfang zu Behandlungsfehlern im Rahmen einer ärztlichen Behandlung kommt. Die Bereitschaft von Patienten, Ansprüche geltend zu machen, wächst indes ebenfalls. Wir erläutern Ihnen, wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie vermuten, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind.

Am Anfang jeder Aufarbeitung eines medizinischen Behandlungsgeschehens steht die Beweissicherung. Hierzu gehört zum einen das Fertigen eines Gedächtnisprotokolls, und zum anderen die Einsicht in die Patientenakte.Hierauf hat der Patient einen Anspruch, wobei er die Kopierkosten selbst zahlen muss. Wird ein Rechtsanwalt beauftragt erledigt der alles für Sie. Dieser holt auch eine Deckungszusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung ein.

Liegen dann alle Behandlungsunterlagen vor werden diese ausgewertet. Meist fehlen dem Patienten jedoch die medizinischen Sachkenntnisse, um eine korrektre Beurteilung vorzunehmen. Hier besteht die Möglichkeit, ein kostenloses Gutachten über den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einzuholen oder aber ein für den Patienten ebenfalls kostenloses Verfahren bei der Gutachter- und Schlichtungskommission durchzuführen.

In beiden Fällen wird gutachterlich überprüft, ob es zu einem Behandlungsfehler gekommen ist. Es wird nicht geprüft, ob dem Arzt ein Aufklärungsfehler anzulasten ist!

Je nach Ergebnis der Begutachtung steht dann die Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld als letzter Schritt.

Patienten sollten aber nicht erst nach Erhalt des Gutachtens einen Fachanwalt für Medizinrecht beauftragen. Das Arzthaftungsrecht ist eine sehr komplexe Spezialmaterie. Vertreten durch einen Fachanwalt können die Patienten den Haftpflichtversicherern auf Augenhöhe begegnen und taktische Fehler vermeiden. Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann den tatsächlichen - auch finanziellen - Schaden fachmännisch ermitteln und weiß sich gegen Verzögerungstaktiken der Versicherer zur Wehr zu setzen.

Trotzdem Fehler - auch Arztfehler - menschlich sind haben Sie im medizinischen Bereich schlichtweg erhebliche Folgen und nicht selten Auswirkungen auf das ganze Leben des Patienten und dessen Angehörigen.

Daher sollte bei der Geltendmachung von Ansprüchen gleich zu Beginn ein Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Medizinrecht beauftragt werden.

Marion Bayer

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Familienrecht

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