Wie läuft ein Arzthaftungsprozess ab?

24.11.2014, Marion Bayer

Wenn es nicht gelungen ist, die Ansprüche des Patienten außergerichtlich durchzusetzen muss Klage erhoben werden.

Dies erfolgt üblicherweise beim Landgericht, wo in den allermeisten Fällen - so auch in Saarbrücken- eine Spezialzuständigkeit für Arzthaftungssachen besteht.

Die Klageschrift muss den konkreten Sachverhalt enthalten nebst auch einer wenigstens rudimentären medizinische Bewertung, ohne die aber auch ein Behandlungsfehlervorwurf nicht denkbar ist.

Im Rahmen des zunächst angeordneten schriftlichen Vorverfahrens wird die Gegenseite - Herrin des Verfahrens auf Arztseite ist dessen Haftpflichtversicherung - auf die Klageschrift erwidern und sämtlichen Vortrag in Abrede stellen.

Das Gericht wird zeitnah einen Beweisbeschluss erlassen und in die Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens eintreten. Das ist das Herzstück des Arzthaftungsprozesses:

Das Gericht selbst ist in dem allermeisten Fällen nicht sachverständig genug, einen Verstoß gegen den medizinischen Standard und dessen Kausalität für den eingetretenen Schaden festzustellen. Die Ausführungen des Sachverständigen sind für das Gericht und dessen Entscheidung wegweisend.

Normalerweise wird der Gutachter zu weiteren Fragen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung ergänzend angehört, wobei hier beide Parteien Fragen stellen können.

Spätestens jetzt regen die Gerichte einen Vergleichsabschluss an. Sollte dieser nicht zustande kommen, wird der Prozess nach Maßgabe der Vorgaben des Gerichts fortgesetzt oder aber ein Urteil verkündet.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass Arzthaftungsprozesse recht lange dauern, da der aufzuklärende Sachverhalt meist sehr umfangreich ist und die Begutachtung allein überlicherweise viel Zeit in Anspruch nimmt.

Marion Bayer

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Familienrecht

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