Eine Orientierung hierfür geben einschlägige Schmerzensgeldtabellen von Hacks, Ring, Böhm oder die Beck’sche Tabelle von Slizyk.
Hier sind einschlägige Sachverhalte zu finden unter Nennung der ausgeurteilten Schmerzensgelder. Bei der Heranziehung von Vergleichsfällen ist allerdings Vorsicht geboten, denn zahlreiche Faktoren sind zu berücksichten:
- Vergleichbarkeit der Sachverhalte, auch was Stationäre Aufenthalte und sonstige subjektive Umstände angeht
- Zeitablauf; es ist gegebenenfalls die Geldentwertung zu berücksichtigen
- heutige Tendenz, Schmerzensgeld großzügiger zu bemessen.
In diesem Punkt wird dann klar, dass amerikanische Verhältnisse mit sehr großen Schmerzensgeldern hier noch lange nicht herrschen.
Im Nachgang zu einer ersten Orientierung in den Tabellen sind dann noch weitere Umstände des Einzelfalls miteinzubeziehen. Das Verhalten des Schädigers nach dem Behandlungsfehler kann sich weiter schmerzensgelderhöhend auswirken, ebenso grundloses Nicht-Regulieren des Haftpflichtversicherers.