Wozu braucht man eine Patientenverfügung?

24.11.2014, Marion Bayer

Das bürgerliche Gesetzbuch legt zum Thema Patientenverfügung folgendes fest: § 1901 BGB "Patientenverfügung": "Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztlicher Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung) prüft der Betreuer, ob diese Festlegung auf die aktuelle Lebens-und Behandlungs Situation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung an jeder Zeit formlos widerrufen werden.

Der wissenschaftliche und technische Fortschritt ermöglicht es, dass heute schwer kranken Menschen geholfen werden kann, für die es noch vor 50 Jahren keine Rettung gegeben hätte.

Hierdurch kommt es zum "Fluch und Segen der Intensivmedizin"

Es können einerseits Leben gerettet werden, es können aber auch Leben verlängert werden, die möglicherweise für den Betroffenen subjektiv nicht mehr lebenswert sind. Ohne entsprechende Anweisung müssen Ärzte ihrem Eid folgen und im Zweifel sich immer für das Leben entscheiden. Sofern man dies nicht möchte und Angst vor einer Leidens-und Sterbensverlängerung durch die so genannte "Apparatemedizin" hat, soll die Vorsorge getroffen werden.

Behandelnde Ärzte sind rechtlich verpflichtet, zu versuchen, zu heilen bzw. das Leben zu erhalten. Insofern ein behandelnder Arzt durch unklare und schwammige Formulierungen (zb hinreichende Aussicht auf ein erträgliches Leben, Apparatemedizin,…) sich in der Gefahr sieht, wegen unterlassener Hilfeleistung strafrechtlich belangt oder im Nachhinein wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers in Anspruch genommen zu werden, so bringt dies den Arzt unnötige Entscheidungsschwierigkeiten, was nicht zuletzt im Notfall Zeit kosten und zu dem Ergebnis führen kann, dass der Arzt die eigentlich unerwünschte Behandlung durchführt.

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass eine verbindliche Patientenverfügung beachtet werden muss. Ist die Patientenverfügung deutlich und klar formuliert und frei von schwammigen und auslegungsbedürftigen Begriffen, so muss sie beachtet werden. Eine Missachtung einer solchen Patientenverfügung wäre eine strafbare Körperverletzung und damit auch ein Behandlungsfehler.

Was kann ich noch tun?

Mit der Patientenverfügung wird dokumentiert, wie Sie behandelt werden möchten, wenn Sie selbst nicht entscheidungsfähig sind. Dieser Wille muss im Zweifel auch von jemandem zur Geltung gebracht werden, den Sie kennen, der Ihre Interessen wahrt und dem Sie vertrauen. Hierzu (und nicht nur hierzu, sondern auch in allen anderen Angelegenheiten) können Sie eine Person bevollmächtigen, die Ihre Anordnungen durchsetzt. Es handelt sich dann um eine so genannte Vorsorgevollmacht.

Juristische und auch ärztliche Beratung ist dringend zu empfehlen, wenn man sich für die Erstellung einer Patientenverfügung entscheidet, damit nicht unwirksame Formulare verwendet werden, die im Ernstfall dann nicht zur Geltung gebracht werden können. Darüber hinaus ist es unerlässlich, die tatsächliche Reichweite und die rechtliche Tragweite einer Patientenverfügung zu kennen.

Marion Bayer

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Familienrecht

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