Schönheitsoperation

22.08.2018, Marion Bayer

Aufgrund immer weiter steigender Zahlen plastischer Eingriffe steigt auch die Zahl derer, die hieran mitverdienen wollen; Quereinsteiger, die ohne entsprechende Qualifikation ästhetische Eingriffe anbieten. Oft hat dies dann Auswirkungen auf die Qualität der Eingriffe; die Patienten sind unzufrieden, im schlimmsten Fall entstellt.

Im Vorfeld sollten die Patienten sich gut über den Arzt, den sie ausgesucht haben, informieren. Handelt es sich auch wirklich um einen Facharzt oder nur um einen "Schönheitschirurgen"? Um sich ein umfassendes Bild machen zu können ist es zu empfehlen, Beratungsgespräche bei mehreren Ärzten zu vereinbaren. Welcher Arzt klärt tatsächlich so schonungslos auf, wie es die Rechtsprechung verlangt? Oder wer spielt die Risiken gar herunter und weist auf seine eigene Erfolgsbilanz hin? Nur im Persönlichen Gespräch kann man sich von der Seriosität eines Arztes überzeugen. Gibt der Arzt ausweichende Antworten oder zeigt wenig Lust, den Eingriff als solchen zu erklären, ist dies ein schlechtes Zeichen. Er sollte auch erfragen, warum der Eingriff gewünscht ist und was die Vorgeschichte ist.

Wichtig zu wissen ist darüber hinaus, dass es nicht erlaubt ist, für plastische Operationen eine Pauschale zu verlangen. Der Arzt muss einen Kostenvoranschlag erstellen, der die einschlägigen GOÄ-Ziffern nennt und dann auch entsprechend abrechnen. Was ist aber, wenn die Operation trotz guter Vorbereitung nicht so verlaufen ist wie gewünscht, der Patient mit dem Ergebnis unzufrieden ist? Hier sollte versucht werden, das Gespräch mit dem Arzt zu suchen. Ist dieser seriös, wird er einen Lösungsvorschlag unterbreiten.

Führt dies nicht weiter sollte bereits jetzt anwaltlicher Rat eingeholt werden, damit die Kommunikation mit dem Arzt bzw seiner Haftpflichtversicherung auf Augenhöhe stattfindet. Wir beziffern Ihre Ansprüche professionell und setzen sie durch. Die Kenntnis der besonderen Regeln im Arzthaftungsrecht ist unabdingbare Voraussetzung für die qualifizierte Bearbeitung solcher Mandate. Darüberhinaus muss ein medizinisches Grundverständnis vorhanden sein, um den juristischen Sachverhalt würdigen zu können.

Marion Bayer

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Familienrecht

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