Die Testamentsvollstreckung ist ein ideales Mittel für den Testierenden, um die Ausführung seiner Anordnungen im Testament sicherzustellen. Der vom Erblasser bestimmte oder vom Nachlassgericht ernannte Testamentsvollstrecker ist weitestgehend unabhängig und vor allen Dingen den Vorgaben des Erblassers verpflichtet und nicht etwa einzelnen Interessen der Hinterbliebenen. Eine gute Voraussetzung, um zum Beispiel den Nachlass des Erblassers abzuwickeln und damit zum einem Streit unter den Erben vorzubeugen.
Aktuelles: RA Ilting nun auch zertifizierter Testamentsvollstrecker
08.08.2022, Hans-Robert Ilting
Hans-Robert Ilting
RechtsanwaltFachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)