Der Erbrechtsfall: Erbitterter Kampf ums Erbe

14.12.2023, Hans-Robert Ilting

Erbunwürdig ist nach § 2339 BGB unter anderem „wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat“. Das Oberlandesgericht Hamm hatte den Fall zu entscheiden, dass der wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilte Ehemann auf Antrag der Kinder für erbunwürdig erklärt werden sollte.

Er hatte seine getrennt lebende Ehefrau auf offener Straße erschossen, wollte aber gleichwohl erben. Gegen seine strafrechtliche Verurteilung hatte er sich bereits mit allen denkbaren Rechtsmitteln gewehrt, von der Revision zum Bundesgerichtshof über zwei Wiederaufnahme- und Beschwerdeverfahren hin zu einer Verfassungsbeschwerde; alles erfolglos.

Nun könnte man meinen, die Erbunwürdigkeit stehe damit fest – weit gefehlt:

Nachdem er nun - wenig überraschend - in erster Instanz zivilrechtlich für erbunwürdig erklärt wurde, hatte das OLG Hamm über seine Berufung zu entscheiden. Hier stellte man aber nicht einfach nur auf die rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung ab, sondern man machte sich die Mühe, die strafrechtlichen Prozessakten einer eigenen Wertung des Tatgeschehens zu unterziehen und befasste sich mit den Einwänden des Ehemanns. Denn tatsächlich hätte das Gericht nicht allein mit Verweis auf das rechtskräftige Strafurteil seine zivilrechtliche Entscheidung treffen dürfen, denn die strafrechtliche Entscheidung ist zivilrechtlich nicht bindend. Vielmehr musste das Gericht seine eigene Beweiswürdigung zum Tathergang vornehmen und tat dies also auch – mit demselben Ergebnis (Urteil vom 27.10.22, Az. 10 U 28/19). Eine Revision gegen das Urteil hat es nicht zugelassen.

Der Ehemann kämpft weiter darum, neben den Kindern Erbe der von ihm ermordeten Ehefrau zu sein und hat Beschwerde zum BGH gegen die Nichtzulassung der Berufung eingelegt.

Hans-Robert Ilting

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

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