„Falls ich tödlich verunglücke“ und andere Unklarheiten im Testament

20.02.2020, Hans-Robert Ilting

Die Erblasserin hatte in ihrem selbst erstellten Testament folgendes einleitend formuliert: „Für den Fall, dass ich heute tödlich verunglücke …“. Das passierte aber nicht, vielmehr lebte sie nach der Testamentserrichtung noch mehr als 16 Jahre. Nach ihrem Tod stritten dann die Erben um die Auslegung dieses Testaments.

Diejenigen Verwandten, die im Testament nicht begünstigt waren, nahmen den Standpunkt ein, dass die beschriebene Situation ja nun einmal nicht eingetreten sei und das Testament daher keine Wirkung entfalte; es gelte also die gesetzliche Erbfolge. Die im Testament Begünstigten wollten die Formulierung dagegen als unerheblich abtun.

Folglich landete der Fall vor Gericht. Das Berliner Kammergericht nahm eine Auslegung der Klausel vor unter Berücksichtigung aller Umstände rund um die Testamentserrichtung und kam schließlich zu dem Ergebnis, dass es der Erblasserin doch darum gegangen war, die Erbfolge auf Dauer und abschließend zu regeln.

Die fragliche Formulierung sollte lediglich den Anlass der Testamentserrichtung beschreiben. Maßgebend für die Entscheidung war auch, dass die Erblasserin das Testament nicht mehr abänderte.

In der Rechtsprechung wird nur selten eine echte Bedingung für die Geltung eines Testaments angenommen. Selbst Formulierungen, wonach ausdrücklich auf ein bestimmtes Ereignis Bezug genommen wird („Sollte mir bei der Operation etwas zustoßen…“), werden regelmäßig nicht als Bedingung für die Fortgeltung des Testaments angesehen. Nur bei eindeutiger Formulierung („Dieses Testament gilt nur bei einem Unfall…“) sehen die Gerichte eine echte Wirksamkeitsbedingung.

Fazit:

Auf schmückendes Beiwerk der aufgezeigten Art sollte verzichtet werden, damit keine Zweifel entstehen, ob der „letzte Wille“ nun auch wirklich der letzte sein sollte.

Hans-Robert Ilting

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Kontakt