Focus-Siegel für Ärzte wettbewerbswidrig

14.02.2023, Felix Maurer

Die Verleihung eines Ärzte-Siegels als „Top Mediziner“ durch das Magazin Focus ist wettbewerbswidrig, weil es gegen das im UWG verankerte Irreführungsverbot verstößt. Dies entschied das Landgericht München I in seinem Urteil vom 13.02.2023 (Az. 4 HKO 14545/21).

Hintergrund war eine Klage eines Verbraucherschutzverbandes. Es wurde beanstandet, dass der Focus Verlag gegen Entgelt Siegel zu werblichen Nutzung ausstellt, die Ärzte als „Top-Mediziner“ auszeichnen oder denen eine sog. „Focus-Empfehlung“ ausgesprochen wird. Der Klage wurde vom LG München I stattgegeben. Durch die Siegel werde fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass die Ärzte und Ärztinnen aufgrund einer objektiven, neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet worden seien. Hierdurch könne die Verbraucherschaft insoweit getäuscht werden, dass der Eindruck erweckt wird, es habe ein Vergleich mit anderen Ärzten und Ärztinnen der gleichen Fachdisziplin stattgefunden. Dies ist tatsächlich jedoch nicht der Fall.

Das Gericht zog ferner die Parallele zum Prüfsiegel der Stiftung Warentest: Die Gestaltung des Focus Siegels gleiche einem Prüfsiegel, dem eine sachgerechte Prüfung vorausgegangen ist. Derartigen Prüfsiegeln misst der Verbraucher grundsätzlich eine derart hohe Bedeutung zu, dass die geschäftliche Entscheidung entsprechend beeinflusst wird. Durch die Vergabe des Siegels verstößt der Verlag gegen das wettbewerbsrechtliche Irreführungsverbot, was die Geschäftspraktik unzulässig macht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Inwieweit sich die Ausführungen des Gerichts auf die entsprechende Auszeichnung für Rechtsanwälte übertragen lassen, bleibt abzuwarten.

Felix Maurer

Rechtsanwalt

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