Guter Vorsatz fürs Neue Jahr: Testament machen!

05.01.2022, Hans-Robert Ilting

Die altbekannten Vorsätze für das gerade begonnene neue Jahr weisen erfahrungsgemäß geringe „Halbwertszeiten“ auf, weil sie Ausdauer einfordern und nicht gleich Ergebnisse zeigen: Gesündere Ernährung, mehr Sport, mehr Umweltverträglichkeit etc. Wie wäre es also mit dem Projekt „Testament“?

Junge Ehepaare, die schon gesund, sportlich und umweltbewusst leben, könnten darüber nachdenken, ob die gesetzliche Erbfolge das Richtige ist, weil im Falle des Todes eines Ehegatten die Eltern bzw. Schwiegereltern mit erben, solange keine Kinder existieren.

Praktisch noch wichtiger wäre ein Testament, wenn das Paar nicht einmal verheiratet ist und zum Beispiel gemeinsam Wohneigentum gebildet hat. Der Partner einer solchen Gemeinschaft hat gar kein gesetzliches Erbrecht; hoffentlich gehörte ihm dann wenigstens vor dem Erbfall schon die halbe Immobilie!

Auch in zweiter Ehe Verheiratete, die Kinder mit in die neue Ehe einbringen, sollten sich Gedanken machen, aber auch wohlhabende ältere Herrschaften, die in jungen Jahren ein sogenanntes „Berliner Testament“ verfassten und überhaupt schon oft an Schenkungs- oder Erbschaftsteuer gedacht haben.

Und natürlich gibt es auch Fälle, in denen die gesetzliche Erbfolge genau das Richtige ist. Das sollte man aber tunlichst nicht ohne fachliche Beratung selbst beurteilen wollen.

Hans-Robert Ilting

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

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