Patientenverfügung in Zeiten der Pandemie

08.04.2020, Hans-Robert Ilting

Laut einem Pressebericht (Saarbrücker Zeitung vom 07.04.2020, B2) weist der Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehralamierung Saar (ZRF) darauf hin, dass es insbesondere für Insassen der Altenpflegeheime von großer Bedeutung ist, bestehende Patientenverfügungen greifbar bereit zu halten, damit sie im Notfall auch Berücksichtigung finden können. Denn im schlechtesten Fall wird kaum Zeit bleiben, sich auf die Suche nach einer Patientenverfügung zu machen oder gar zu entscheiden, welches Exemplar gilt und welches nicht.

Eventuell ist in der Verfügung ja auch ein Verbot enthalten, an ein Beatmungsgerät angeschlossen zu werden. Genau dies ist allerdings eine der ersten Notfallmaßnahmen und daher muss schnell Klarheit herrschen, ob eine solche Maßnahme überhaupt vom (mutmaßlichen) Patientenwillen gedeckt ist.

Aus diesem Grund hat der ZRF die Kassenärztliche Vereinigung gebeten, sich für eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit einzusetzen.

Und natürlich gibt dieser Aufruf in der derzeitigen Krisensituation (leider) auch Anlass, an die Wichtigkeit der Errichtung einer solchen Patientenverfügung und auch einer Vorsorgevollmacht zu erinnern.

Hans-Robert Ilting

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

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