Eventuell ist in der Verfügung ja auch ein Verbot enthalten, an ein Beatmungsgerät angeschlossen zu werden. Genau dies ist allerdings eine der ersten Notfallmaßnahmen und daher muss schnell Klarheit herrschen, ob eine solche Maßnahme überhaupt vom (mutmaßlichen) Patientenwillen gedeckt ist.
Aus diesem Grund hat der ZRF die Kassenärztliche Vereinigung gebeten, sich für eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit einzusetzen.
Und natürlich gibt dieser Aufruf in der derzeitigen Krisensituation (leider) auch Anlass, an die Wichtigkeit der Errichtung einer solchen Patientenverfügung und auch einer Vorsorgevollmacht zu erinnern.