Der Umgang zwischen Vater und Kind gehöre zum absolut notwendigen Minimum zwischenmenschlicher Kontakte. Dies gelte lediglich dann nicht, wenn der Umgang aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, wenn zum Beispiel ein Elternteil in Quarantäne ist, eine Ausgangssperre bestehe oder ein Elternteil mit COVID-19 infiziert sei.
Aktuelles Urteil: Keine Umgangsverweigerung wegen Corona
05.06.2020, Marion Bayer
Marion Bayer
RechtsanwältinFachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Familienrecht