Aktuelles Urteil: Keine Umgangsverweigerung wegen Corona

05.06.2020, Marion Bayer

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einem Beschluss vom 20.5.2020 (Aktenzeichen 1 S 51/20) klargestellt, dass die Coronakrise und die damit einhergehenden Regeln die Kontaktbeschränkungen und Ausgangsbeschränkungen am Recht auf Umgang mit dem Kind nichts ändern. Der 1. Familiensenat führte aus, dass der Umgang zu gewähren sei, da er dem Kindeswohl diene.

Der Umgang zwischen Vater und Kind gehöre zum absolut notwendigen Minimum zwischenmenschlicher Kontakte. Dies gelte lediglich dann nicht, wenn der Umgang aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, wenn zum Beispiel ein Elternteil in Quarantäne ist, eine Ausgangssperre bestehe oder ein Elternteil mit COVID-19 infiziert sei.

Marion Bayer

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Familienrecht

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