Fragen und Antworten zum Ehevertrag

21.03.2023, Marion Bayer

Wir haben kürzlich über Social Media eine Aktion gestartet, wo wir gemeinsam mit der Influencerin @izela_lange auf Instagram die Community Fragen zum Ehevertrag beantwortet haben.

die Antworten auf die mehreren 100 Fragen auch unseren Story-Highlights!

(Die häufigste gestellte Frage)

Kann man einen Ehevertrag nachträglich schließen bzw. anpassen?

Ja, das geht auf jeden Fall.

Ein Ehevertrag ist zu jedem Zeitpunkt möglich, Voraussetzung ist natürlich eine entsprechende Einigkeit der Eheleute. Auch anlässlich Trennung und Scheidung kann noch ein Ehevertrag geschlossen werden, dann handelt es sich um eine sogenannte „Scheidungsfolgenvereinbarung“.

Wie spreche ich das Thema Ehevertrag am besten bei meinem Partner an?

Es ist im Interesse beider Ehegatten, zu einem Zeitpunkt, zu dem man sich noch einander zugewandt unterhalten kann, auf Augenhöhe Dinge für den Streitfall zu regeln. Das hat nichts mit Misstrauen zu tun, und kann im Zweifel sehr viel Geld sparen. Die Statistik zeigt, dass die Scheidungsraten steigen, sodass zumindest ein Gespräch hierüber nicht nur sinnvoll, sondern absolut zu empfehlen ist.

Was kostet ein Ehevertrag?

Das hängt vom Gegenstandswert ab, der vom beurkundenden Notar ermittelt wird.

Sind im Vorfeld Rechtsanwälte beteiligt, rechnen diese entweder entsprechend eine Honorarvereinbarung ab, oder ebenfalls nach Streitwert. Dieser ist höchst individuell und hängt von den zu regelnden Gegenständen und deren Wert ab.

Was sind sinnvolle bzw. wichtige Inhalte in einem Ehevertrag?

Zu den klassischen zu regelnden Gegenständen gehört: Güterrecht, Versorgungsausgleich, Ehegatten- und Kindesunterhalt Für sämtliche Themen sieht das Gesetz bereits eine Regelung vor, aber Je nach Konstellation der Ehegatten können Modifikationen vorgenommen werden. So kann z.B. ein Firmenanteil oder Immobilien aus dem Zugewinnausgleich rausgenommen werden, oder der Versorgungsausgleich kann je nach Erwerbsituation entsprechend angepasst werden. Auch kann zu jedem Zeitpunkt eine Unterhaltsvereinbarung getroffen werden. Zu beachten ist, dass ein Ehevertrag später einer richterlichen Inhalts- und Ausübungskontrolle unterliegt.

Wie kann man sein eigenes Vermögen schützen?

Bei Eheschließung bereits vorhandenes Vermögen (Immobilien, Aktien,…) fällt ohnehin in das sogenannte Anfangsvermögen; diesbezüglich sollte man sinnvollerweise ein Verzeichnis anlegen bzw. die entsprechenden Unterlagen sichern.

Um das eigene Vermögen aber auch komplett zu isolieren macht es Sinn, dieses durch die Vereinbarung einer sogenannten modifizierten Zugewinngemeinschaft aus dem Zugewinn auszuklammern.

Wie kann im Ehevertrag die Teilzeittätigkeit bzw. Care-Arbeit eines der Ehegatten berücksichtigt werden?

Im Rahmen einer Scheidung wird ohnehin der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt, sodass die unterschiedlich eingezahlten Rentenanwartschaften bei der Scheidung ausgeglichen werden. Bezüglich einer Unterhaltsvereinbarung kann beispielsweise auch eine Verlängerung der gesetzliche Unterhaltsansprüche im Hinblick hierauf geregelt werden.

Wieso sollte man einen Ehevertrag schließen, wenn einer der Beteiligten selbstständig ist?

Im Rahmen einer Ehescheidung werden zum einen die Rentenanwartschaften ausgeglichen - häufig die Ehefrau Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Ehemann hat überhaupt keine Altersversorgung betrieben.

Darüber hinaus könnte durch einen Ehevertrag auch die Unternehmung des einen Ehegatten ausgeklammert werden, was wiederum diesen schützt (Stichwort Unternehmerehe).

Was passiert bei einer Scheidung ohne Ehevertrag?

Dann gelten die gesetzlichen Regelungen.

Zu beachten ist, dass die Ehegatten auch im Rahmen der Ehescheidung noch einen Ehevertrag schließen können. Im Grunde können alle Vereinbarungen, die im Rahmen eines notariellen Ehevertrages geschlossen werden, auch bei anwaltlicher Vertretung im Scheidungstermin bei Gericht protokolliert werden, dies ersetzt die notarielle Form.

Können im Ehevertrag auch Regelungen bezüglich der Kinder getroffen werden?

Ja, das ist möglich, allerdings unüblich. Verbreitet sind solche Regelungen eher im Rahmen von Scheidungsfolgenvereinbarungen. Hier sind Regelungen zur elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht sowie zum Kindesunterhalt denkbar.

Kann im Ehevertrag geregelt werden, wenn ein Ehegatte Investitionen in die Immobilie des anderen Ehegatten erbringt?

Häufig wohnen die Ehegatten in einem Haus, welches nur einem der Ehegatten gehört, der andere Ehegatte oder aber auch dessen Eltern erbringen nicht unerhebliche Investitionen, z.B. im Rahmen von Renovierungen.

Dies sollte unbedingt besprochen und dann notariell geregelt werden, damit ein gerechter Ausgleich bezüglich dieser wechselseitig erbrachten Leistungen gefunden werden kann.

Wie ist es mit einer Erbschaft während der Ehe? Sollte hierzu etwas geregelt werden?

Erbschaften und Schenkungen werden prinzipiell dem Anfangsvermögen zugerechnet, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Ehegatte hiermit nichts zu tun hat. Wichtig ist aber, dass Werterhöhungen auch der geerbten Gegenstände (kaufkraftbereinigt) doch in den Zugewinn fallen. Sollte dies nicht gewünscht sein, muss dies notariell geregelt werden.

Marion Bayer

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Kontakt