Es kommen nun also Fragen danach auf, ob der Umgang möglicherweise ausgesetzt werden kann, oder kommen Elternteile auch auf die Idee, Kinder nicht mehr an das „eigentlich betreuende“ Elternteil heraus geben zu wollen.
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass aktuell Hilfe vom Jugendamt und vergleichbaren Institutionen, etwa von Umgangspflegern oder sonstigen, nur äußerst eingeschränkt zu erwarten sein dürfte, da auch beim Jugendamt Notbetrieb herrscht.
Gleiches gilt für Gerichte: Auch hier werden in den nächsten Wochen ausschließlich Eilsachen verhandelt werden.
Generell wird man Eltern raten müssen, die aktuelle Situation und die Gefährdungslage – so sie denn noch abstrakt ist – nicht auszunutzen und zu eigenen Zwecken zu missbrauchen. Insofern eine konkrete Gefährdung, etwa durch eine Vorerkrankung oder durch bekannten Kontakt mit Infizierten nicht vorliegt, sollte der Umgang ganz regulär durchgeführt werden.
Im Einzelfall mag hier anderes gelten, jedoch sollte keinesfalls eigenmächtig gehandelt werden.
Für die nächsten Wochen sollte im Hinblick auf Berufstätigkeit beider Elternteile gegenseitige Hilfe im Vorrang stehen.
Zu bedenken ist auch, dass die Krise enden wird, und dass im Anschluss gerichtliche Verfahren regulär durchgeführt werden. Falsches, eigenmächtiges und nicht kindeswohlgerechtes Verhalten während der Krise wird sich auch im Nachhinein im Rahmen eines solchen Verfahrens aufarbeiten lassen.
Was geplanter Ferienumgang angeht, so gilt Vorstehendes: Inwieweit geplante Urlaube im Ausland durchgeführt werden können, ist für keinen von uns absehbar.
Zusammenfassend ist zu empfehlen, dass in dieser Krise noch viel mehr das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen sollte, und die Eltern – was die Betreuung und die Gefährdung des Kindes anbelangt - an einem Strang ziehen.
Bei Fragen steht Ihnen Rechtsanwältin Marion Bayer, Fachanwältin für Familienrecht (und auch Fachanwältin für Medizinrecht) jederzeit zur Verfügung, auch gerne per E-Mail unter rain.bayer@abel-kollegen.de.